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(BZfE) – Wer sich gesund ernähren möchte, sollte Vollkorn-Produkte bevorzugen. Diese Ernährungsempfehlung ist weiten Teilen der Bevölkerung bekannt und leuchtet ein. Bei ihrer praktischen Umsetzung aber hakt es offenbar trotzdem, zum Beispiel beim Broteinkauf. Das zeigen aktuelle Ergebnisse einer Umfrage zur Verbrauchererwartung an Brot, die Mitte Januar 2019 vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) veröffentlicht wurden. Denn beim alltäglichen Einkauf haben viele Verbraucher Schwierigkeiten, bei der Vielzahl von Produktnamen echte Vollkornprodukte von solchen zu unterscheiden, deren Name semantisch nah an dem Begriff „Vollkorn“ liegen. Beispielsweise Brote mit Fantasie-Produktnamen wie „Kornkraft“ oder „Kornvital“: 68,1 beziehungsweise 66,1 Prozent der 1.024 online Befragten halten diese Produkte für gesundheitlich besonders wertvoll – das entsprechende Votum für Vollkornbrot ist mit 77,7 Prozenten nur unwesentlich höher. Dabei ist die Zusammensetzung und somit auch der tatsächliche Nähr- und Gesundheitswert dieser Brote praktisch beliebig. Nicht einmal Anteile von Vollkorn sind für sie ein Muss. Hier hilft nur ein Blick auf die Zutatenliste und auf die übliche bzw. beschreibende Bezeichnung des Lebensmittels. Diese werden in der Regel zusammen auf der Rückseite der Verpackung angegeben.

Ein Fall für die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission? Vielleicht. Die DLMBK erstellt die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches. Allerdings beschreiben die Leitsätze keine Produktnamen, sondern die üblichen Bezeichnungen am Markt befindlicher Lebensmittel und deren wertgebenden Merkmale – rechtlich unverbindlich, aber in einer Konsensentscheidung aller am Verkehr mit Lebensmitteln Beteiligten, also Vertretern aus Verbraucherschaft, Lebensmittelwirtschaft, Wissenschaft und Lebensmittelüberwachung gleichermaßen. Diese Beschreibungen sind von hohem Praxiswert – für Hersteller, die amtliche Überwachung, aber auch für die Verbraucher- und Ernährungsbildung, wenn es darum geht eine zitierfähige und verlässliche Quelle für marktübliche Lebensmittelqualitäten und -bezeichnungen zu benennen. Die Bezeichnung des Lebensmittels lässt somit im Gegensatz zu den frei wählbaren Produktnamen Rückschlüsse auf die Eigenschaften/Zusammensetzung des Lebensmittels zu. Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck beschreiben beispielsweise die allgemeine Verkehrsauffassung von Brot namens Mehrkornbrot. Aktuell ist dokumentiert, dass für ihre Herstellung verschiedene – mehrere – Getreidearten zum Einsatz kommen. Diese sollten nach den Leitsätzen einen jeweiligen Mindestanteil von fünf Prozent aufweisen.

Folgende Ergebnisse der vzbv-Umfrage signalisieren einen möglichen Handlungsbedarf für die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission. Dabei geht es um Zutaten wie Chiasamen, Amaranth, Quinoa oder Hanf. Brote oder Brötchen, die Hinweise auf deren Verwendung im Namen tragen sind im gängigen Brotangebot längst keine Randerscheinung mehr. Beschreibungen zu üblichen Mindestgehalten, wie es sie beispielsweise für Backwaren gibt, die den Begriff „Vollkorn-“ oder bestimmte Getreidearten wie Hafer, Mais oder Gerste in der Bezeichnung tragen, gibt es jedoch. Dass die in der vzbv-Umfrage ermittelte Verbrauchererwartung, nach der beispielsweise ein Brot mit Quinoa im Namen mindestens 50 Prozent des Pseudogetreides enthalten sollte, schon aus technologischen und geschmacklichen Gründen fehlgehen dürfte, mag an dieser Stelle dahingestellt bleiben.

Da passt es zeitlich sehr gut, dass die Leitsätze für Brot und Kleingebäck von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission aktuell überarbeitet werden. Neuentwicklungen mit relevanter Marktbedeutung werden dabei sicherlich auch behandelt.

Dr. Christina Rempe, Rommy Schmidt, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/brot-und-broetchen-klarer-kennzeichnen

http://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/

http://www.bzfe.de/inhalt/brot-5367.html

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