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Kennt ihr die Szene aus dem Film „Monster AG“, in der ein kuscheliges Fellmonster samt anhaftender Kindersocke aus dem Menschenreich zurückkehrt? Sirenen schrillen, das Sondereinsatzkommando rückt an und der arme Kerl wird schonungslos kahlrasiert und erleidet fast einen Herzinfarkt. An diese Szene muss ich bei manchen Medienberichten und Diskussionen zu belastetem Obst und Gemüse denken. Denn egal, ob es dabei um den Nitratgehalt oder um Rückstände von Pflanzenschutzmitteln geht, die Reaktionen fallen oft geradezu panikartig aus. Viele verzichten sogar lieber gleich ganz auf das jeweils betroffene Lebensmittel, als sich zu „verseuchen“.

Obst- und Gemüseabteilung in einem Supermarkt
ElasticComputeFarm / www.pixabay.de

Das ist doppelt ärgerlich: für die eigene Gesundheit und für eine sachliche Diskussion über Rückstandshöchstmengen, Lebensmittelsicherheit und Kontrollsysteme im Allgemeinen.

„In Lebensmittel X wurden Rückstände der Substanz Y gefunden, deren Höhe über der gesetzlich festgesetzten Rückstandshöchstmenge lag.“ Eine solche Meldung besagt erst einmal genau das: Eine festgelegte Höchstmenge wurde überschritten. Um einordnen zu können, ob man lediglich verärgert sein, vorsichtshalber seinen Arzt konsultieren oder aber umgehend sein Testament machen sollte, muss man nun zweierlei wissen: Wie hoch ist die gesetzlich festgesetzte Rückstandshöchstmenge, und um wie viel wurde sie überschritten?

Beim Festsetzen dieser Grenzen werden nämlich gleich mehrere Sicherheitsnetze gespannt.

  • Zunächst wird in Laboruntersuchungen ermittelt, bis zu welchen Gehalten der betreffenden Substanz keine negativen gesundheitlichen Effekte auftreten – und zwar sowohl bei einem extrem hohen (und damit wenig wahrscheinlichen) einmaligen Verzehr, als auch bei einem lebenslangen Verzehr gängiger Mengen.
  • Um wirklich, wirklich auf der sicheren Seite zu sein, wird aber auch noch ein Sicherheitsfaktor einberechnet, und der liegt meist bei 100 (er kann aber auch 10 oder 1.000 betragen). Darf nach dem im Labor ermittelten Grenzwert also beispielsweise 1 mg Substanz pro Kilogramm Lebensmittel enthalten sein, sind es mit einbezogenem Sicherheitsfaktor von 100 nur noch 0,01 mg / kg.

Verbraucher sind in diesem Beispiel also selbst dann noch auf der sicheren Seite, wenn der Gehalt bei 1,5 mg / kg liegen sollte – der gesetzlich geforderte Wert damit also um satte 50 Prozent überschritten worden wäre.

Dass dennoch jede Höchstmengenüberschreitung eine zu viel ist, ist klar. Zumal wir ja nicht nur von einer Substanz sprechen, sondern in den verschiedenen Lebensmitteln viele, teils ganz unterschiedliche Substanzen enthalten sein können. Und welche Wechselwirkungen diese in ihrer Gesamtheit entfalten, das kann angesichts der unzähligen Kombinationsmöglichkeiten niemand sicher vorhersagen.

Das Wissen um die Hintergründe ist aber wichtig, um nicht unnötig in Panik zu verfallen, und am Ende gar grundlos auf gesundheitsfördernde Lebensmittel wie Obst und Gemüse zu verzichten. Und es lässt weitere Rückschlüsse zu.

  • Zum Beispiel, dass die geringfügige Veränderung einer spezifischen Rückstandshöchstmenge keine großen Auswirkungen haben muss, aber kann. Die Bewertung hängt unter anderem von der Substanz und dem gewählten Sicherheitsfaktor ab.
  • Oder auch beim Thema Bio-Produkte, die bekanntlich noch viel strengeren Auflagen unterliegen als konventionell produzierte Lebensmittel. Bei Grenzwertüberschreitungen in puncto Pflanzenschutzmittel genügen sie oft zwar nicht mehr den Anforderungen etwa des staatlichen Bio-Siegels, als konventionelle Ware deklariert sind sie aber einwandfrei.
  • Nicht zuletzt zeigen Meldungen zu Überschreitungen von Rückstandshöchstmengen, dass die Kontrollsysteme greifen.

Und mit dieser, wie ich finde, guten Nachricht ist dieser echt lange (sorry!) Artikel zu Ende :-).

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