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(BZfE) – In Eierlikör muss mindestens 140 Gramm reines Eigelb stecken, ganz gleich ob er im Supermarkt, Hofladen oder Online-Handel vertrieben wird. Hinzu kommen 150 Gramm Zucker sowie mindestens 14 Volumenprozent Alkohol. Auch Eiweiß darf verwendet werden. Als Alternative zum Zucker ist Honig zulässig. Aromastoffe oder Aromaextrakte sind ebenfalls erlaubt. Weitere Zutaten verbietet das EU-Recht.

Nach traditionellen Hausrezepten sind Milch, Sahne, mitunter auch Kondensmilch durchaus üblich, beim Angebot im Supermarkt oder online dagegen eher eine Seltenheit. Wer die Mischung mit Milch oder Sahne bevorzugt, kann einfach selbst zum Kochlöffel greifen. Wichtig sind dabei eine gute Küchenhygiene und ein Alkoholgehalt von mindestens 14 Volumenprozent. Das bannt die Gefahr einer Salmonellose. Denn vor allem auf den Schalen von Eiern können natürlicherweise Salmonellen vorkommen. Für experimentierfreudige Freunde des Eierlikörs hat das Bundesinstitut für Risikobewertung sogar eine Empfehlung formuliert: Man sollte zunächst die Alkoholkomponente und die Roheier separat mischen. Diese Mischung sollte mindestens drei Tage bei Zimmertemperatur stehen. Das reduziert die natürliche Keimbelastung. Und auch wenn das Bauchgefühl etwas anderes sagt, sollte die Ei-Alkohol-Mischung nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden – bei Raumtemperatur ist die Keimabtötung erfolgreicher.

Besonders gut an der selbstgemachten Variante: Wer Eierlikör lieber etwas flüssiger mag, gibt einfach einen Schuss Milch dazu. Nur nicht zu viel, damit der Mindestalkoholgehalt erhalten bleibt. Ein weiterer Vorteil: Es ist klar, was drin ist. Denn auch wenn die Rezepturvorschriften für Spirituosen eine Mindestqualität sichern, Informationen über die Zutaten sucht man bei Eierlikör und anderen Spirituosen vergebens. Sie müssen keine Zutatenliste tragen. Kennzeichnungspflichtige Allergene wie Milch oder Sahne müssen allerdings immer auf dem Etikett stehen.

Dr. Christina Rempe, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

www.bzfe.de/spirituosen-31693.html

Warenkundliche Informationen zu über 50
Lebensmittelgruppen finden Sie hier:
https://www.bzfe.de/lebensmittelkunde-465.html

Wichtiger Hinweis:

In der Meldung vom 3.4.2019 hieß es noch, dass Eierlikör aus industrieller Herstellung oder von Direktvermarktern keine Milch oder Sahne enthalten darf. Das hat sich inzwischen geändert: Zur Herstellung von Eierlikör dürfen seit Juni 2019 auch Milcherzeugnisse verwendet werden. Das regelt die novellierte Spirituosenverordnung (EU) Nr. 2019/787. Entsprechend wurde diese Meldung angepasst und aktualisiert.

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