Pädagogische Begleitmaßnahmen als Erfolgsfaktor
Ein wichtiger Erfolgsfaktor des Programms ist kostenfreie Abgabe und die Verpflichtung der teilnehmenden Einrichtung, pädagogische Begleitmaßnahmen durchführen. Hierzu zählen beispielsweise ein regelmäßiges gesundes Schulfrühstück in der Klassengemeinschaft, der Besuch eines Bauernhofes, ernährungsbildende Maßnahmen im Unterricht oder das Angebot einer Koch AG.
Die Durchführung des EU-Schulprogramms / Programmteil Schulobst und -gemüse ist Ländersache. Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen die Bundesländer eine regionale Strategie bei der EU-Kommission einreichen, in der sie darlegen, wie sie das Programm in den nächsten sechs Jahren ausgestalten werden. Die Strategie enthält Angaben über Budget, Zielgruppen, Zeitraum, förderungswürdige Produkte und die geplanten begleitenden pädagogischen Maßnahmen.
Zurzeit werden überwiegend Grundschulen und zum Teil auch Förderschulen und vorschulische Einrichtungen in das Programm mit einbezogen. Zielgruppe sind aber alle Kinder und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen.
Umsetzung
Wo kann ich meine Schule anmelden? Was bedeutet die Teilnahme für meine Schule? Wie finde ich einen passenden Lieferanten? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt es auf den Internetseiten der teilnehmenden Länder:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die Umsetzung des Programms vor Ort ist flexibel und individuell möglich. Die Schulen legen fest, was am besten zum Schulalltag passt.
Weitere Informationen und die Links zu den einzelnen Ländern finden Sie auf dieser Seite: www.bmel.de.