Pädagogisches Kochen ja, Mittagessen mitkochen nein!
Bei der eigentlichen Speisenzubereitung in Küchen der Gemeinschaftsverpflegung dürfen Kinder aus rechtlichen und hygienischen Gründen nicht mitwirken. Besonders Kleinkinder sind empfindlich gegenüber Krankheitserregern, weil ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist. Lebensmittelbedingte Erkrankungen können daher bedrohlich für sie werden. Dennoch ist es nicht erforderlich, sie aus der Küche zu verbannen. Ganz im Gegenteil: Beim pädagogischen Kochen oder wenn das zubereitete Essen nur für die eigene Gruppe bestimmt ist, ist das Einbeziehen der Kinder erlaubt und eine sinnvolle Maßnahme. Denn Kinder lernen den Umgang mit Utensilien und Lebensmitteln wie alles andere auch – durchs Abschauen und wiederholtes Selbermachen.
Die Grundlage: eine gute Hygienepraxis
Download Merkblatt
Das Merkblatt "Gute Hygienepraxis beim pädagogischen Kochen mit Kindern" steht auf den Internetseiten der Sarah-Wiener Stiftung zum kostenlosen Download bereit:
Wird gemeinsam mit Kindern gekocht, spielt die richtige Hygienepraxis in der Küche eine zentrale Rolle. Was es dabei für Erzieher, Lehrkräfte und Sozialpädagogen zu beachten gilt, hat die Sarah Wiener Stiftung nun im Merkblatt "Gute Hygienepraxis beim pädagogischen Kochen mit Kindern" ausgearbeitet. Das Besondere: Das Merkblatt ist mit den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung aller deutschen Bundesländer abgestimmt. Es dokumentiert erstmals eine bundesweit einheitliche Position zur geltenden Rechtslage bezüglich der Hygiene bei Angeboten praktischer Ernährungsbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Das verschafft nicht nur Träger- und Einrichtungsleitungen mehr Rechtssicherheit. Fach- und Lehrkräfte können jetzt auf abgestimmte Empfehlungen zurückgreifen und bekommen praktische Tipps für eine gute Hygienepraxis beim pädagogischen Kochen, vom Händewaschen über die Rezeptauswahl bis hin zum Einhalten der Kühlkette.
Die wichtigsten Hygieneregeln:
- Hände waschen: Kinder lernen schnell, dass sie sich vor dem Essen und der Zubereitung von Lebensmitteln die Hände unter fließendem Wasser gründlich mit Seife waschen müssen. Das gilt auch nach dem Toilettengang und dem Naseputzen. Apropos Nase: Aufs Essen bitte nicht niesen oder husten!
- Nur wer gesund ist, darf mitmachen: Kranke Kinder oder Kinder mit offenen und entzündeten Wunden an Händen und Unterarmen dürfen generell nicht mitmachen. Für kleinere Verletzungen gilt: Ein frisches, wasserdichtes Pflaster aufkleben und einen sauberen Plastikhandschuh überziehen, wenn Lebensmittel berührt werden.
- Kleidung und Körperhygiene: Beim pädagogischen Kochen sollte jedes Kind eine saubere Kochschürze (oder alternativ saubere große T-Shirts) tragen. Dies verhindert, dass Keime von der Straßenkleidung auf Lebensmittel übertragen werden. Lange Haare müssen zusammengebunden und lange Ärmel hochgekrempelt werden. Sinnvoll ist es auch, eine Kopfbedeckung zu tragen.
- Kühlkette einhalten: Unbedingt auf die Einhaltung der Kühlkette von kühlbedürftigen oder gefrorenen Lebensmitteln achten! An der Zubereitung und Verarbeitung von leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder rohen Eier sollten Kinder nicht beteiligt werden.
- Naschen erlaubt, aber richtig: Probieren ist selbstverständlich erlaubt, aber nur indem mit einem größeren Löffel die Speise zum Kosten auf den eigenen Löffel gegeben wird. Die Kinder dürfen niemals mit einem bereits benutzten Löffel in einer Speise rühren. Beim Backen wird empfohlen, eifreie Teige zu verwenden.
- Arbeitsplatz sauber halten: Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und machen Sie vor, wie man seinen Arbeitsplatz mit einem sauberen Lappen, warmem Wasser und Spülmittel sauber hält. Speisereste und Lebensmittelabfälle müssen ebenso wie auf den Boden gefallene Lebensmittel in die Tonne für Speiseabfälle entsorgt werden.
- Zubereitete Speisen unmittelbar verzehren: Guten Appetit!