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Bevor das Unternehmen „Ernährungsberatung“ starten kann, braucht es ein Geschäftskonzept. Davon hängt ab, wie viel Kapital der Selbstständige für die Unternehmungsgründung benötigt.

silbernes Eurozeichen
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Wegen der fehlenden rechtlichen Regelungen für den Beruf des Ernährungsberaters ist es in Deutschland leichter, eine Praxis für Ernährungsberatung zu eröffnen als z. B. einen Friseursalon. Das ist insofern erstaunlich, als dass in einer Praxis für Ernährungsberatung auch Patienten, also kranke Menschen, beraten werden. Für die Eröffnung eines Friseursalons müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden, für eine Praxis für Ernährungsberatung gibt es (noch) keine Auflagen. Das führt dazu, dass es eine große Konkurrenz gibt. Vor dem Aufbau einer selbstständigen Existenz steht deshalb eine sorgfältige Planung.

Bevor das Unternehmen „Ernährungsberatung“ starten kann, braucht es ein Geschäftskonzept. Wer das erste Mal ein Unternehmen gründet, sollte sich umfassend informieren und sich ggf. von einem Existenzgründungsberater coachen lassen. Mit dem Programm „Gründercoaching Deutschland“  fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Existenzgründungsberatungen vor dem Start und bis zu fünf Jahre nach der Gründung.

Startkapital

Wie viel Kapital für die Unternehmensgründung gebraucht wird, hängt vom Geschäftskonzept ab. Einen großen Anteil nehmen die Investitions- und Gründungskosten ein, also unter anderem die Kosten für die Einrichtung der Betriebsräume (u. a. Möbel, technische Geräte) und für die Geschäftsausstattung (u. a. Logo, Briefpapier, Visitenkarten, Homepage). Auch die Betriebskosten (u. a. Kosten für Miete, Telekommunikation, Versicherungen) müssen eingeplant werden. Um all das besser kalkulieren zu können, ist ein Businessplan hilfreich, auf dessen Basis ein Finanzkonzept erstellt werden kann.

Steuern

Ein Ernährungsberater, der als selbstständiger Unternehmer ausschließlich Dienstleistungen im Bereich Ernährungsberatung anbietet, gilt in der Regel als Freiberufler. Sollen neben einer Dienstleistung wie Ernährungsberatung Waren verkauft werden, z. B. Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel oder Formula-Diäten, muss ein Gewerbe angemeldet und Gewerbesteuer abgeführt werden. Hierzu erteilen Steuerberater und das Finanzamt verbindlich Auskunft.

Wer sich selbstständig macht, muss sich beim zuständigen Finanzamt anmelden und einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Jeder Selbstständige unterliegt der Einkommens- und der Umsatzsteuerpflicht. Das Finanzamt entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen zu leisten sind. Kleinunternehmer, die weniger als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften, unterliegen der so gennannten Kleinunternehmerregelung und brauchen keine Umsatzsteuer abzuführen.

Dienstleistungen von Ernährungsberatungsfachkräften, die der Prävention dienen, sind mehrwertsteuerpflichtig. Beratungen, die auf ärztliche Anordnung (so genannte Notwendigkeitsbescheinigung) erfolgen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Für etwaige Nachprüfungen des Finanzamtes müssen alle steuerrelevanten Unterlagen (auch die Notwendigkeitsbescheinigungen) mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Versicherungen

Der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung ist Pflicht. Selbstständige haben die Wahl, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Die Beitragshöhe richtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Höhe des Verdienstes und in der privaten nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Ein Anspruch auf Verdienstausfall bei Krankheit (Krankengeld) muss durch zusätzliche Beiträge bei den Krankenversicherungen abgedeckt werden. Für die finanzielle Absicherung bei längerfristiger Krankheit ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Die Beiträge hierfür richten sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand, der Laufzeit (je früher desto geringer) und der Höhe der angestrebten Rente.
Ernährungsberatungsfachkräfte, die Angestellte beschäftigen, unterliegen der Versicherungspflicht bei einer Berufsgenossenschaft. Wer ein neues Unternehmen eröffnet, ist verpflichtet, sich binnen einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Auskunft erteilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Ebenfalls unverzichtbar ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie greift, wenn in Ausübung der Tätigkeit jemand Schaden erleidet oder wenn sich z. B. ein Klient in der Praxis verletzt. Die Berufsverbände (www.vdd.de, www.vdoe.de) bieten ihren Mitgliedern spezielle Berufshaftpflichtversicherungen zu vergünstigten Konditionen an. Weiterhin ist eine Inventarversicherung sinnvoll, eine Art Hausratversicherung für das betriebliche Inventar. Sie sichert die Praxiseinrichtung gegen Risiken durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.

Altersvorsorge

Als Selbstständiger muss man ohne die Unterstützung eines Arbeitsgebers für das Alter vorsorgen. Eine Rentenversicherungspflicht besteht, wenn ein Gewinn von mehr als 4.800 Euro pro Jahr aus Lehr- oder Schulungstätigkeiten oder durch Gesundheitsförderungsmaßnahmen erzielt wird. Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund, auch anonym über das Servicetelefon. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, sollte durch eine Privat-, Riester- oder Rürup-Rente für sein Alter vorsorgen. Vor dem Abschluss einer Rentenversicherung sollte man sich von einem neutralen Rentenberater beraten lassen. Beratungsstellen lassen sich über die Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung finden.

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Titelbild Ernährung im Fokus Ausgabe 3-4/2018
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Fachzeitschrift Ernährung im Fokus Erfolgreich in die Selbstständigkeit

Immer mehr Ernährungsfachkräfte machen sich auf den Weg in die Freiberuflichkeit. Für den Start in eine qualifizierte Selbstständigkeit als Ernährungsberater sind viele Vorbereitungen notwendig. Für Berufsanfänger und Quereinsteiger ist die Vielzahl an Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten, anerkannten und nicht anerkannten Fortbildungen und Abschlüssen sowie formalen Regelungen kaum überschaubar. Was ist wirklich wichtig?

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Weiterführende Literatur

  • Blumenschein, B.; Klein, S.: Erfolgreich selbstständig als Ernährungsfachkraft. Karl F. Haug Verlag, Stuttgart, 2012
  • Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. (VDD): Praxis-Leitfaden - Fit für den Erfolg
  • Verband der Oecotrophologen (VDOE): Erfolgreich als Unternehmer. Informationen für Selbstständige und Existenzgründer