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Für viele ist Ernährungsberater ein Traumberuf. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung jedoch nicht geschützt. Daher ist eine anerkannte Qualifikation besonders wichtig.

Stempel mit grünem Stempelbild: zertifiziert
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Anderen Menschen erklären, wie man sich gesund ernährt, und damit sein Brot verdienen – das ist für viele ein Traumberuf. Schulen und Ausbildungsinstitute für Ernährungsberater schießen wie Pilze aus dem Boden. Ernährungsberatung ist ein weites Betätigungsfeld, das man entweder als Angestellter (z. B. in Kliniken, Fitnessstudios) oder als Freiberufler ausüben kann. Doch sich mit Ernährungsberatung eine selbstständige Existenz aufzubauen, ist nicht einfach. Viele Aspekte sind zu beachten.

Während es international in den meisten Ländern gesetzliche Regelungen für Ernährungsberater gibt, ist dieser Begriff in Deutschland nicht geschützt. Die einzige staatlich anerkannte Ausbildung in diesem Bereich ist in Deutschland der Fachschulabschluss als Diätassistent. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen kann sich im Prinzip jede/r Ernährungsberater nennen. Diverse Lehrgänge und Fernstudien privater Fortbildungsinstitute locken mit einem Abschluss als „Ernährungsberater“. Diese Beratungskräfte können ihre Dienste auf dem freien Markt anbieten. Wer jedoch mit Krankenkassen kooperieren möchte, braucht eine bestimmte Qualifikation.

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten einer Ernährungsberatung nur dann, wenn die Ernährungsberatungsfachkraft einen anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung und eine Zusatzqualifikation nachweist. Dies ist als so genannte Anbieterqualifikation im Leitfaden Prävention festgelegt. Anerkannt als Berufs- oder Studienabschluss sind der Fachschulabschluss als Diätassistent und der Hochschulabschluss als Oecotrophologe oder Ernährungswissenschaftler (Bachelor, Master, Diplom) sowie Ärzte.

Zusätzlich zu diesen Abschlüssen müssen die Ernährungsberatungsfachkräfte durch ein Zertifikat nachweisen, dass sie sich durch die Teilnahme an bestimmten Fortbildungen für die Ernährungsberatung qualifiziert haben und sich regelmäßig weiterbilden. Vier Zertifikate und eine Registrierung sind anerkannt:

Ärzte benötigen einen Fortbildungsnachweis gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer. Mit diesen Zertifikaten stellen die Krankenkassen eine verbindliche Qualität in der Ernährungsberatung sicher. Denn die Tätigkeit als Ernährungsberatungsfachkraft ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit und erfordert ein fundiertes Fachwissen in Ernährungswissenschaft, Biochemie, Pathophysiologie, Ernährungsmedizin, Diätetik und Lebensmittelkunde (inkl. Lebensmittelkennzeichnung). Ebenso wichtig sind aber auch gesicherte Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Kommunikation. Der Ratsuchende soll zu Verhaltensänderungen motiviert werden, was umfassende Kompetenzen in der Gesprächsführung und in Didaktik und Methodik erfordert. Wer diese Dienstleistung als selbstständiger Unternehmer anbietet benötigt zudem viel Know-how auf den Gebieten Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Management und nicht zuletzt dem Selbst-Management.

Wer sich als Ernährungsberater selbstständig machen möchte, muss mit vielen Mitbewerbern rechnen. Für die Existenzsicherung und auch die rechtliche Absicherung ist es sinnvoll, die Voraussetzungen für die Kooperation mit Krankenkassen zu erfüllen.

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Titelbild Ernährung im Fokus Ausgabe 3-4/2018
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