Nach den Kennzeichnungsvorschriften muss das Etikett verpackter Milch folgende Angaben tragen:
Lesetipp auf den Seiten des BMEL
- Verkehrsbezeichnung zum Beispiel Vollmilch, teilentrahmte oder fettarme Milch, entrahmte oder Magermilch, Milch mit xy Prozent Fett
- Art der Wärmebehandlung: „pasteurisiert" (für pasteurisierte und sterilisierte Milch) oder „ultrahocherhitzt" (zusätzlich mit dem Buchstaben H). Nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Hersteller und Handel werden klassisch pasteurisierte Konsummilchsorten mit dem Zusatz „traditionell hergestellt" gekennzeichnet, während ESL-Milch den Zusatz „länger haltbar" tragen.
- Fettgehalt in Prozent: bei Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt „mindestens 3,5 Prozent Fett", bei Vollmilch mit eingestelltem Fettgehalt und bei teilentrahmter (fettarmer) Milch „... Prozent Fett". Bei entrahmter Milch (Magermilch) ist die Angabe des Fettgehalts nicht erforderlich.
- Mindesthaltbarkeitsdatum: „mindestens haltbar bis ..."; bei pasteurisierter Milch mit dem Zusatz „bei 8 Grad Celsius mindestens ...".

- Füllmenge: Angabe in Litern
- Name und Anschrift: Angabe des Herstellers, Einfüllers oder eines in der EU ansässigen Verkäufers
- Europäisches Identitätskennzeichen,
- anhand dessen sich nachvollziehen lässt, woher die Milchprodukte kommen, zum Beispiel: DE-NW XYZ
- EU-Land Deutschland = DE
- Bundesland Nordrhein-Westfalen = NW
- Nummer der Produktionsstätte = Molkerei XYZ
Hinweis auf Zutaten oder die Aufspaltung des Milchzuckers
Wenn eine Konsummilch mit Milcheiweiß, Mineralsalzen oder Vitaminen angereichert ist oder der Milchzucker Laktose bereits aufgespalten wurde, so muss das auf dem Etikett an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar angegeben sein. Im Fall einer Anreicherung ist auch eine Nährwertkennzeichnung erforderlich, das heißt eine Angabe, welche Nährstoffmengen enthalten sind.
Weidemilch - Eine Frage der Haltung
Kennzeichnung von Milchprodukten
Milchprodukte (außer Speiseeis) müssen folgende Angaben auf der Packung tragen:
- Verkehrsbezeichnung: zum Beispiel Buttermilch, Dickmilch
- Art der Wärmebehandlung: wärmebehandelt, ultrahocherhitzt oder sterilisiert
- Fettgehalt: in Prozent beziehungsweise Fett im Milchanteil in Prozent (bei Milchmischerzeugnissen wie Fruchtjogurt). Ausnahme: Buttermilch

- Mindesthaltbarkeitsdatum: mit einem Hinweis auf die entsprechenden Lagerbedingungen. „Gekühlt mindestens haltbar bis..." bezieht sich auf eine Lagertemperatur von maximal zehn Grad Celsius.
- Zutatenliste: Alle Milchprodukte, die mehrere Zutaten enthalten, müssen eine Zutatenliste tragen. Generell können Mineralstoffe und Vitamine zugesetzt sein, in diesem Falle muss eine Nährwertkennzeichnung erfolgen. Wird eine Zutat auf der Packung besonders hervorgehoben (zum Beispiel als Bestandteil des Produktnamens), muss ihr Gehalt in Prozent angegeben sein.
- Füllmenge: Angabe in Gramm, bei Buttermilcherzeugnissen auch in Litern
- Name und Anschrift: Angabe des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU ansässigen Verkäufers
- Europäisches Identitätskennzeichen
Bio-Milch und Bio-Milchprodukte
Bio-Milch unterscheidet sich in der Erzeugung, bei einigen Inhaltsstoffen und in der Verarbeitung von konventioneller Milch.
Inhaltsstoffe: Weidegang ist gesund
Tipp auf IN-FORM.de
Das Futter der Milchkühe beeinflusst die Qualität der Milch entscheidend. Ein Beispiel dafür ist die konjugierte Linolsäure (CLA), eine Fettsäure, der mehrere positive Effekte zugeschrieben werden. Bio-Milch enthält tendenziell mehr CLA als die Milch konventionell gehaltener Kühe. Dies wird auf das frische Gras und einen hohen Faseranteil im Futter zurückgeführt. Beides fördert die CLA-Bildung. Vermutlich spielt auch die Pflanzenvielfalt auf Bio-Wiesen eine Rolle.
Verarbeitung: Sparen bei Zusatzstoffen und Hitze
Bei der Verarbeitung von Bio-Milch gelten andere Regeln als bei der Verarbeitung konventioneller Milch. Die Molkereien haben strenge Vorgaben.
- Gentechnik: Molkereien verwenden keine Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit deren Hilfe hergestellt wurden.
- Aromen: Der Einsatz von naturidentischen oder künstlichen Aromen ist verboten. Der Zusatz natürlicher Aromen ist laut EG-Öko-Verordnung erlaubt. Manche Bio-Anbauverbände sind jedoch ganz dagegen: Demeter-Produkte sind inzwischen völlig frei von Aromen.
- Vitamine: Die Zugabe künstlich hergestellter Vitamine ist verboten.
- Zusatzstoffe: In der ökologischen Verarbeitung sind nur 47 Zusatzstoffe statt 300 wie in der konventionellen Erzeugung zugelassen. Die Bio-Anbauverbände schränken diese Auswahl noch weiter ein.
- Süßungsmittel: Beim Süßen der Produkte aus Bio-Milch kommen meist Rohrohrzucker oder Dicksäfte zum Einsatz.
- Wärmebehandlung: Die meisten Bio-Verbände lehnen die Ultrahocherhitzung (H-Milch) ab, ebenso wie die bei Kondensmilch übliche Sterilisierung. Nach der EG-Öko-Verordnung ist Ultrahocherhitzung erlaubt, sodass auch Bio-H-Milch im Handel erhältlich ist.
- Homogenisierung: Bio-Molkereien verzichten zum Teil auf das Homogenisieren der Milch, sodass sich oben in der Packung oder Flasche der Rahm sammelt. Milch mit verlängerter Haltbarkeit und H-Milch hingegen müssen homogenisiert werden, da sich das Fett sonst absetzen würde.
Das Märchen von grüner Milch und glücklichen Bergen