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Alle Zitrusfrüchte stammen aus der gleichen Familie, trotzdem gibt es zahlreiche Unterschiede. Auch die Früchte aus konventionellem und ökologischem Anbau unterscheiden sich.

Verschiedene aufgeschnittene Zitrusfrüchte
iStockphoto.com/ellobo1

Pampelmuse

Die Pampelmuse ist rund, abgeplattet oder birnenförmig und deutlich größer und schwerer als die Grapefruit. Ihre Schale ist glatt oder fein genoppt, grünlichgelb, hellgelb bis gelborange. Charakteristisch sind die als grüne Punkte erkennbaren Ölzellen. Das Fruchtfleisch hat einen süß-säuerlichen bis stark sauren, eventuell auch bitteren Geschmack. Die Angebotszeit ist ganzjährig. Eine der bekanntesten Vertreterinnen der Pampelmusen im Handel ist die „Honig-Pomelo", die meist aus China kommt.

Grapefruits sind eine Kreuzung aus Pampelmusen und Orangen. Sie sind kleiner als Pampelmusen, rund, abgeplattet und haben eine glatte, mehr oder weniger dicke Schale. Im Handel gibt es äußerst saftige, gelb-, rosa- bis pinkfleischige Grapefruits. Ihr Geschmack ist frisch herb, süß oder säuerlich mit einer leichten Bitternote. Die Angebotszeit ist ganzjährig, Hauptangebotszeit: Oktober bis April.

Mandarine und Clementine

Hinter der Bezeichnung Mandarinen verbirgt sich eine große Gruppe von Zitrusfrüchten. Die größte Bedeutung am Markt haben die „gewöhnliche Mandarine", die „Satsuma“ und einige Mandarinen-Hybride. Die wichtigste Mandarinenart ist die Clementine. Mandarinen sind mehr oder weniger abgeplattet, haben vollreif eine hellorange- oder rotorangefarbene, dünne Schale, die leicht geschält werden kann und aromatisch duftet. Das Fruchtfleisch ist orangefarben, sehr saftig und schmeckt süß-säuerlich. Satsumas und einige Clementinensorten sind kernlos, andere Sorten enthalten wenige bis zahlreiche Kerne. Die Angebotszeit ist ganzjährig, Hauptangebotszeit: November bis Februar

Orangen

Sie heißen auch Apfelsinen, was so viel bedeutet wie „Äpfel aus China". Es gibt weltweit mehr als 400 Orangensorten von denen etwa 30 eine wirtschaftliche Bedeutung besitzen. Rund 20 Sorten gibt es bei uns im Handel. Sie unterscheiden sich in Größe, Form, Farbe, Schalendicke, Kerngehalt und Geschmack. Orangen werden in vier Sortengruppen eingeteilt:

  • Navel-Orangen sind kernlos und bilden unter einem Nabel (engl.: navel) eine kleine Zweitfrucht,
  • gewöhnliche Orangen sind eine Gruppe sehr unterschiedlicher Sorten, die teilweise zur Saftherstellung verwendet werden,
  • Blutorangen haben ein saftig-rotes Fruchtfleisch; ihre Bedeutung am Markt sinkt,
  • säurelose oder Zuckerorangen haben in Europa kaum Bedeutung.

Die Angebotszeit ist ganzjährig, Hauptangebotszeit: Dezember bis April.

Zitronen und Limetten

Die typischen Merkmale der Zitrone sind die ovale, ei- oder spindelartige Form, die kegelförmige Ausstülpung am Blütenansatz und die hell- bis leuchtend gelbe Farbe. Das Fruchtfleisch der Zitrone ist saftig und sehr sauer. Es gibt eine Vielzahl von Sorten, die sich in Größe, Form, Farbe, Schalendicke, Kerngehalt und Geschmack unterscheiden. Das Angebot ist ganzjährig.

Den Zitronen verwandt sind die Limetten. Sie sind rundlich bis oval, grün und haben eine dünne Schale. Das Fruchtfleisch ist wesentlich saftiger als das der Zitrone. Der Geschmack ist ebenfalls sauer, aber milder. Auch sie werden ganzjährig angeboten.

Güteklassen und Kennzeichnung frischer Zitrusfrüchte

Orangen, Zitronen sowie alle Mandarinenarten und ihre Kreuzungen unterliegen der speziellen EU-Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte. Die Normen gelten für Zitrusfrüchte der Arten Zitronen, Mandarinen und Orangen, die in frischem Zustand an Verbraucher*innen abgegeben werden. Andere Zitrusfrüchte, beispielsweise Grapefruits, Pampelmusen und Limetten unterliegen nicht der speziellen EU-Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte. Für sie gelten die allgemeinen EU-Vermarktungsnormen, die im Wesentlichen Mindestqualitäten und Mindestreifeanforderungen bestimmen. Eine Einteilung in Güteklassen entfällt hier. Eine Klasseneinteilung ist für diese Zitrusfrüchte aber auf freiwilliger Basis nach der internationalen UNECE-Norm möglich.

Güteklassen für Zitrusfrüchte

Zitronen, Mandarinen, einschließlich Satsumas, Clementinen und Tangerinen und Orangen werden in folgenden Klassen eingeteilt:

  • Extra: höchste Qualität, sortentypische Merkmale, sehr leichte Oberflächenfehler zulässig
  • Klasse I: gute Qualität, leicht Form- und Farbfehler sowie leichte während der Fruchtbildung entstandene Schalenfehler und leicht vernarbte Fehler zulässig
  • Klasse II: alle anderen Früchte, die die Mindestanforderungen erfüllen

Die folgenden Mindestanforderungen beschreiben, welche Eigenschaften Zitrusfrüchte in jedem Fall aufweisen müssen, egal, welcher Klasse sie zugeordnet sind:

  • ganz, gesund, sauber
  • praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen
  • praktisch frei von Schädlingen und Schäden durch Schädlinge
  • frei von Schäden durch Frost oder niedrige Temperaturen
  • frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
  • frei von anormaler äußerer Feuchtigkeit
  • frei von beginnender innerer Austrocknung
  • frei von größeren vernarbten Verletzungen oder Quetschungen

Einkaufstipps

Kennzeichnung von Zitrusfrüchten

Werden die Zitrusfrüchte als lose Ware angeboten, müssen auf einem Schild in der Nähe der Ware folgende Angaben stehen:

  • Ursprungsland
  • Klasse (Extra, I oder II), soweit die Zitrusfrüchte der spezifischen EU-Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte unterliegen oder eine UNECE-Norm angewandt wird
  • bei Mandarinen (außer Satsumas und Clementinen) und Orangen: Sorte

Für den Fall, dass Zitrusfrüchte nach der Ernte mit Konservierungsmitteln behandelt wurden, ist dies auf einen Schild bei der Ware zu kennzeichnen. Wachse, die zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten eingesetzt werden, etwa Bienenwachs oder Carnaubawachs müssen mit dem Hinweis „gewachst“ bei loser Ware kenntlich gemacht werden. Immer anzugeben ist der Grundpreis, pro Stückzahl oder pro Kilogramm.

Bei Clementinen mit mehr als zehn Kernen ist außerdem die Angabe „mit Kernen“ vorgeschrieben. Die Angabe „kernlos“ kann gegebenenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.

Bei abgepackten Zitrusfrüchten müssen folgende Informationen auf dem Etikett stehen:

  • Bezeichnung
  • Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Importeurs
  • Losnummer (kann entfallen für den Fall, dass auf freiwilliger Basis ein taggenaues Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet ist)
  • Nettofüllmenge (in Gewicht oder Stückzahl)
  • Ursprungsland
  • Klasse, soweit die Zitrusfrüchte der spezifischen EU-Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte unterliegen oder eine UNECE-Norm angewandt wird
  • Größe, soweit die Zitrusfrüchte der spezifischen EU-Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte unterliegen

Soweit bei verpackten Zitrusfrüchten Konservierungsmittel oder Oberflächenbehandlungsmitteln zum Einsatz kamen, muss dies ebenfalls auf dem Etikett angegeben werden.

Unbehandelt: Bio-Zitronen und -Orangen

Im ökologischen Anbau von Zitrusfrüchten dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, und die Schalen der Früchte bleiben nach der Ernte unbehandelt. Entsprechende Rückstände sind daher bei Zitrusfrüchten aus kontrolliert biologischem Anbau daher seltener, wie die Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung immer wieder zeigen. So etwa fand die amtliche Lebensmittelüberwachungen 2020 bei 48 der insgesamt 43 untersuchten Proben von Bio-Zitronen gar keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Bei den übrigen fünf Proben mit nachweisbaren Rückständen lag kein Wert über dem gesetzlich festgesetzten Höchstwert. Unter den 191 Zitronenproben aus konventionellem Anbau war lediglich ein gutes Viertel frei von Rückständen. Bei sechs Prozent der Zitronen-Proben wurden Höchstwertüberschreitungen festgestellt.

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