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(BZfE) – Es ist noch gar nicht so lange her, da waren Milch oder Sahne ein absolutes Tabu im Eierlikör, der im Supermarkt, in Hofläden oder online verkauft wurde. Erst Ende 2018 bestätigte das auch der Europäische Gerichtshof (EuGH): Eine Spirituose namens Eierlikör durfte keine Milcherzeugnisse enthalten. So sollte der gute Ruf europäischer Spirituosen geschützt werden, begründeten Luxemburger Richter ihr Urteil. Doch der gute Ruf von Eierlikör wird sich nun auf neue Füße stellen müssen. Denn seit Juni 2019 ist es amtlich: Zur Herstellung von Eierlikör dürfen seitdem auch Milcherzeugnisse verwendet werden. Das regelt die novellierte Spirituosenverordnung (EU) Nr. 2019/787, die die alte Regelung ablöst und damit auch die EuGH-Rechtsprechung überholt.

Ob das nun gut oder schlecht für den Ruf von Eierlikör ist, muss wohl ein Jeder für sich selbst entscheiden. Denn über den Geschmack lässt sich bekanntermaßen nicht streiten. Klar ist: Auch nach der neuen Regelung muss ein Liter Eierlikör mindestens 140 Gramm reines Eigelb enthalten sowie einen Mindestgehalt an Zucker von 150 Gramm und mindestens 14 Volumenprozent Alkohol. Und auch weiterhin ist als Alternative zum Zucker der Zusatz von Honig zulässig, Aromastoffe oder Aromaextrakte sind ebenfalls erlaubt.

Der neuerdings erlaubte Schuss Milch oder Sahne macht den typischerweise sämigen Eierlikör etwas flüssiger – und damit auch leichter zu trinken. Genau das war bislang das Alleinstellungsmerkmal von Eierlikör aus häuslicher Produktion, denn traditionelle Hausrezepte setzen seit jeher auf den Zusatz von Milch, Sahne oder auch Kondensmilch. Dass dies nun auch industriellen Herstellern oder Direktvermarktern von Eierlikör erlaubt ist, mag manch einem schmecken – manch einem vielleicht auch nicht. Sorgen darüber, dass Eierlikör künftig nur noch „mit Milch gestreckt“ auf dem Markt erhältlich ist, dürften jedoch unbegründet sein. Dagegen sprechen schon die rechtlich geregelten Mindestgehalte an Eigelb und Alkohol. Und ein Milchzusatz wird auch stets auf dem Etikett stehen. Denn Milch zählt zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen, die immer auf dem Etikett erkennbar sein müssen, selbst wenn – wie bei den Spirituosen – eine Zutatenliste nicht vorgeschrieben ist.

Dr. Christina Rempe, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Wenn Sie wissen möchten, was Sie beim Selbermachen von Eierlikör beachten sollten, lesen Sie hier: http://www.bzfe.de/inhalt/wussten-sie-schon-33797.html

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