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(BZfE) – Der Zusatz von Zucker und anderen süßenden Zutaten in Baby- und Kleinkindertees wird verboten. Eine entsprechende Verordnung ist vom Bundesrat am 15. Mai 2020 angenommen worden. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass ein Hinweis auf der Verpackung vorgeschrieben wird, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu verzichten.

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieht die Regelung konkret vor:

- Ein Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft (-konzentrat oder -pulver), Fruchtnektar, Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- oder Kleinkindertees,   

- den verpflichtenden Hinweis, dass bei der Zubereitung oder vor der Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll,

- die Kennzeichnungsvorgabe bzgl. des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann. Analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost beträgt dies vier vollendete Lebensmonate.

Die Verordnung ist Teil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/spezielle-lebensmittel/baby-tees-verbot-zucker.html

www.bzfe.de/inhalt/die-nationale-reduktions-und-innovationsstrategie-der-bundesregierung-34711.html

www.ble-medienservice.de/1566/das-beste-essen-fuer-kleinkinder-empfehlungen-fuer-die-ernaehrung-von-1-bis-3-jaehrigen?number=1566

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