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(BZfE) – Essen zum Mitnehmen wird auch nach der Corona-Pandemie für viele zum Alltag gehören. In Zukunft können sich Kunden bei Take-Away-Essen und To-Go-Kaffee für umweltschonende Mehrwegbehälter entscheiden. Das sieht eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die der Bundestag kürzlich beschlossen hat. Eine weitere Änderung ist, dass ab dem kommenden Jahr alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen – unabhängig von ihrem Inhalt – pfandpflichtig sind.

Ab Januar 2022 wird auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen grundsätzlich 25 Cent Pfand erhoben. Damit beendet die Novelle die häufig verwirrenden Ausnahmeregeln: Bislang waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, aber ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure, Wein, Cider und Energydrinks nicht. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024.

Um das Recycling zu steigern, müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent recyceltem Kunststoff bestehen – bezogen auf eine Flasche oder die gesamte Produktion. Ab 2030 wird die Quote auf 30 Prozent erhöht und gilt für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff.

Ab dem Jahr 2023 müssen Restaurants, Caterer und Lieferdienste ihre To-Go-Getränke und Take-Away-Essen nicht nur in Einweg-, sondern auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das gleiche Produkt in Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleine Imbisse und Kioske mit höchstens fünf Mitarbeiternden und maximal 80 Quadratmetern Ladenfläche.

Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Die Deutsche Umwelthilfe etwa begrüßt zwar die Ausweitung der Pfandpflicht. Allerdings würden die Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um die gesetzliche Mehrwegquote von 70 Prozent zu erreichen. Eine klare Kennzeichnung sollte dem Verbraucher vermitteln, dass Mehrweg die umwelt- und klimafreundlichste Lösung ist.

Heike Kreutz, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

Beim Projekt „Essen in Mehrweg“ werden mit über 60 unterschiedlichen Gastronomiebetrieben Mehrweglösungen beim Take-Away-Verkauf erprobt: www.esseninmehrweg.de

Zum Weiterlesen:

www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/orientierung-beim-einkauf/verpackungsmuell-vermeiden/

Für den Unterricht:

Unterrichtsmaterial „Was hat mein Essen mit dem Klima zu tun?“, Bestell-Nr. 3659, Preis: 4,50 Euro, www.ble-medienservice.de/3659/was-hat-mein-essen-mit-dem-klima-zu-tun

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