Springe direkt zum Inhalt , zum Menü .

Vorsicht Stempel
AdobeStock/Daniel Ernst

(BZfE) – Seit einiger Zeit werden in Internetshops und in sozialen Medien Lebensmittel angeboten, die mit berauschenden Inhaltsstoffen der Hanfpflanze angereichert sind. Es handelt sich um Süßigkeiten, Snacks oder Cornflakes, die bekannten Markenprodukten täuschend ähnlich sind. Sie werden illegal vertrieben und gefährden vor allem Kinder und Jugendliche, warnt das Bundeskriminalamt (BKA).

Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Welt. Auf der ganzen Oberfläche der Pflanze, außer den Samen und Wurzeln, befinden sich Drüsenhaare. Sie bilden ein Harz, welches vor allem aus Cannabinoiden besteht. Besonders bekannt ist Tetrahydrocannabinol (THC), das rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft wird. Die Substanz kann die Wahrnehmung verändern und berauschend wirken.

Weltweit entwickeln sich THC-haltige Lebensmittel zu einem Trend. Es handelt sich meist um Fruchtgummis, Kekse, Schokoriegel, Chips, Müsli oder Flakes, die in ihrer Aufmachung bekannten Marken nachempfunden sind. In Irland, den USA und Kanada kam es bereits in mehreren Fällen zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Symptome sind beispielsweise Brustschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrung und Angstzustände. Vor allem Kleinkinder können die Produkte leicht verwechseln und haben aufgrund des geringen Körpergewichts ein hohes Risiko einer THC-Überdosierung.

In Deutschland sind solche Produkte bislang in 25 Fällen aus elf Bundesländern sichergestellt worden. Es wurde ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen. In Schweden und Irland sollen aber auch Fruchtgummiprodukte mit neuen psychoaktiven Stoffen, kurz NPS, versetzt gewesen sein. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die viel stärker als das natürliche THC und häufig verzögert wirken können.

THC-haltige Lebensmittel werden über Online-Shops und in sozialen Netzwerken wie Instagram und Snapchat zum Kauf angeboten. Der Erwerb ist in Deutschland illegal. Sie sind nicht zu verwechseln mit hanfhaltigen Erzeugnissen, die meist THC-freie Hanfsamen als Zutat enthalten. Wie alle Lebensmittel dürfen solche Produkte nur auf den Markt, wenn sie als sicher angesehen werden.

Heike Kreutz, www.bzfe.de

 

Weitere Informationen:

Bundeskriminalamt (BKA), Pressemeldung vom 8. Februar 2022;

Über gesundheitliche Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln

Newsbeezer.com, Meldung vom 16. Oktober 2021

Hanf in Lebensmitteln: Nicht berauschend, aber heikel: www.bzfe.de/service/news/aktuelle-meldungen/news-archiv/meldungen-2020/juli/hanf-in-lebensmitteln-ein-update/

(Bildquelle: AdobeStock_Daniel Ernst)

als hilfreich bewerten 0 Versenden