(BZfE) – Im Programm zur Innovationsförderung sucht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung einfach und selbstverständlich machen. Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2023 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Verbraucherinnen und Verbrauchern fällt es oft schwer, die richtige Entscheidung im Sinne einer nachhaltigen und gesundheitsfördernden Ernährung zu treffen. Dies könnte erreicht werden, indem Konsumentinnen und Konsumenten einfacher Informationen erhalten, um nachhaltig produzierte Lebensmittel und Mahlzeiten zu erkennen. Zum anderen sollten mehr Lebensmittel und Mahlzeiten angeboten werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien hergestellt wurden.
Deshalb stehen in der Bekanntmachung „Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung“ folgende Bereiche im Fokus:
- Innovationen, die die Ernährungsumgebung fairer gestalten und die individuelle Ernährungskompetenz erweitern
- Innovationen, die wissenschaftliche Erkenntnisse bei der nachhaltigen (Weiter-) Entwicklung von Menüs, Speiseplänen, Mahlzeiten oder Produkten anwenden – im Optimalfall in Verbindung mit gering verarbeiteten Produkten auf pflanzlicher Basis
- Innovative Projekte, die Lebensmittelabfälle und sonstige Verluste entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette vermeiden
Die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung ist im Bundesanzeiger vom 16. November 2022 veröffentlicht.
Interessierte Forschungseinrichtungen und Unternehmen können ihre Projektskizzen bei der BLE bis zum 28. Februar 2023, 12 Uhr, einreichen. Es sollte eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt sein.
Mehr Informationen unter www.ble.de/innovationsfoerderung-bmel
Hintergrund
Das Innovationsprogramm ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt als Projektträger die Skizzenbewertung und Antragsprüfung durch und ist während der Projektlaufzeit fachliche und administrative Ansprechpartnerin.
(Bildquelle: AdobeStock/yuriygolub)