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Auf anderen Kontinenten ist die Wunderbeere schon lange bekannt. Nun wurden die getrockneten Früchte von "Synsepalum dulcificum" in der EU als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Wirestock

Die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) oder Mirakelfrucht ist ein immergrüner Kleinstrauch aus dem tropischen Westafrika. Die roten, etwa olivengroßen Beeren enthalten bis zu 2,5 % des Glykoproteins Miraculin. Glykoproteine enthalten neben Eiweiß auch einen Zuckerbaustein.

Das Glykoprotein Miraculin ist ein wahrer Zauberkünstler: Es schmeckt zwar selbst nicht süß, kann aber sauren Früchten einen süßen Geschmack verleihen. Diese außergewöhnliche Wirkung beruht darauf, dass das Miraculin mit einem bestimmten Süßrezeptor in Wechselwirkung tritt. Im neutralen pH-Bereich dockt das Miraculin an den Rezeptor an. Beim Verzehr einer sauren Speise werden beide Moleküle protoniert, wobei sich die Struktur verändert und der Süßrezeptor aktiviert wird. Statt der tatsächlich vorhandenen Säure signalisiert er dem Gehirn einen süßen Geschmackseindruck.

Die Einheimischen in Afrika kennen diese Wirkung seit langem. Sie verzehren die Wunderbeere bereits seit dem 17. Jahrhundert als Lebensmittel. Heute ist die Wunderbeere auch in vielen anderen Ländern wie etwa Japan als Lebensmittel bekannt. Angebaut wird sie hauptsächlich in China, Taiwan, den USA und Lateinamerika.

Nun hat die Europäische Kommission die getrockneten Früchte der Wunderbeere auch in der EU als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Genauer handelt es sich um das gefriergetrocknete Fruchtfleisch und die Schalen von entkernten Früchten. Den daraus gewonnenen Presskuchen vermahlt man zu einem Pulver. Dieses darf in Nahrungsergänzungsmitteln für Erwachsene verwendet werden. Dabei gilt eine Höchstmenge von 0,7 Gramm pro Tag.

Gemäß der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 11. Juni 2021 sollen Schwangere und Stillende die Nahrungsergänzungsmittel vorsorglich nicht zu sich nehmen. Die betreffenden Produkte müssen deshalb einen entsprechenden Hinweis tragen. Die EFSA-Experten hatten außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass die Wunderbeere Kreuzallergien auslösen kann. Das gilt besonders für Menschen, die auf Erdnüsse allergisch reagieren. Für die Wunderbeere sind derzeit keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen. Die Vermarktung zielt auf die geschmacksverändernde Wirkung ab.

Quellen:

  1. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1974 der Kommission vom 12. November 2021 zur Genehmigung des Inverkehrbringens getrockneter Früchte von Synsepalum dulcificum als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission (ABl. L 402 vom 15. November 2021, Seite 5)
  2. European Food Safety Authority (EFSA): Safety of dried fruits of Synsepalum dulcificum as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283
    www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/6600

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