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Damit es keine Verwechslung zwischen natürlichem Mineralwasser, Heilwasser, Quell- und Tafelwasser gibt, ist deren Kennzeichnung gesetzlich klar geregelt.

Eine Frau schaut sich das Etikett einer Mineralwasserflasche am Supermarktregal an
Fotolia.com/Niki Love

Während Trinkwasser aus der Leitung kommt und nicht nur zum Trinken, sondern auch für die Körperpflege oder die Reinigung von Gegenständen gedacht ist, dienen die anderen Wassersorten ausschließlich als Getränk. Mit der Ausnahme von Tafelwasser, das auch aus Trinkwasser besteht, werden diese nie offen, sondern nur in ihrer Originalverpackung angeboten.

Natürliches Mineralwasser für jeden Geschmack

Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird direkt am Quellort abgefüllt. Es ist von ursprünglicher Reinheit und das einzige Lebensmittel, das amtlich anerkannt wird. Die verschiedenen Mineralwässer schmecken so unterschiedlich, weil die Zusammensetzung und Konzentration der Mineralien, aber auch der Kohlensäure variiert: Mineralwasser mit Kohlensäure wird oft als erfrischender empfunden als solches ohne. Es gibt drei wichtige Wassertypen sowie verschiedene Mischformen daraus:

  • Chlorid-Wasser stammt aus Quellen, die durch unterirdische Salzvorkommen geflossen sind. Enthält es gleichzeitig viel Natrium, schmeckt es leicht salzig.
  • Sulfat-Wasser entsteht in besonders gipshaltigen Böden. Je nach Sulfatkonzentration schmeckt es süßlich bis leicht bitter.
  • Hydrogencarbonat-Wasser wird aus kalkhaltigen Gesteinsschichten gewonnen. Diese Wässer schmecken eher neutral.

Insgesamt sind die Geschmacksunterschiede für die meisten Menschen jedoch gering. Auch können viele ein teures Premiumwasser nicht von einem günstigen aus dem Discounter unterscheiden. Außer Geschmack und Preis sollten auch Verpackung (Glas/PET/Einweg/Mehrweg) und die Herkunft (regionaler Brunnen) eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung spielen.

Bio-Mineralwasser

Seit einigen Jahren gibt es auch Bio-Mineralwasser zu kaufen. Solche Wässer fallen nicht unter die EU-Öko-Verordnung. Entsprechend dürfen sie weder das EU-Bio-Logo noch das nationale Bio-Siegel tragen. Anstelle gesetzlich verbindlicher Bio-Kriterien nach dem EU-Recht gelten für Bio-Mineralwasser privatrechtliche Standards, deren Einhaltung, deren Einhaltung von Zertifizierungsstelle regelmäßig überprüft werden. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2012 muss ein als „Bio“ bezeichnetes natürliches Mineralwasser höhere Anforderungen in Bezug auf seine Reinheit und erfüllen als herkömmliches natürliches Mineralwasser. Auch würde eine besonders umweltfreundliche Gewinnung von Verbraucher*innen erwartet werden.

Quellwasser braucht keine amtliche Anerkennung

Quellwasser muss wie natürliches Mineralwasser aus einem unterirdischen Wasservorkommen stammen und am Quellort abgefüllt werden. Es wird keine ursprüngliche Reinheit verlangt: Das Wasser muss aber den Kriterien entsprechen, die für Trinkwasser gelten. Eine amtliche Anerkennung ist nicht erforderlich. Die zugelassenen Behandlungsmethoden entsprechen denen des natürlichen Mineralwassers.

Tafelwasser ist eine bunte Mischung

Tafelwasser besteht aus Trinkwasser und/oder natürlichem Mineralwasser sowie mindestens einem der weiteren zugelassenen Zusätze wie Mineralsalze, Natursole (ein natürliches, salzreiches Wasser), durch Wasserentzug im Gehalt an Salzen angereichertes natürliches Mineralwasser oder Meerwasser-Kochsalz. Auch bestimmte Zusatzstoffe wie Kohlensäure oder Calciumcarbonat sind möglich. Für das Mischungsverhältnis aus Trinkwasser und Mineralwasser gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Tafelwasser kann auch nur aus Trinkwasser plus Kohlendioxid bestehen.

Wasser im Restaurant

Tafel- und Trinkwasser dürfen offen im Glas ausgeschenkt werden, Mineralwasser muss immer in der Flasche serviert werden. Wer also im Restaurant „Wasser“ bestellt und es offen im Glas erhält, weiß damit automatisch, dass es sich um Trink- oder Tafelwasser handeln muss.

Heilwasser zählt zu den Arzneimitteln

Heilwasser ist ein ursprünglich reines natürliches Wasser, das außerdem heilende, krankheitslindernde oder -verhütende Eigenschaften besitzt. Seine beworbene Wirksamkeit muss amtlich bestätigt werden, bevor es als Heilwasser verkauft werden darf. Sie ist wissenschaftlich nachgewiesen und beruht meist auf dem besonders hohen Mineralstoffgehalt. Heilwasser zählt nicht wie Mineral-, Quell- und Tafelwasser zu den Lebensmitteln, sondern zu den Arzneimitteln und unterliegt den zugehörigen strengen Zulassungs- und Kennzeichnungsregelungen. Es ist jedoch nicht verschreibungspflichtig. Die meisten Heilwässer eignen sich dennoch als Getränk für jeden Tag.

Was steht auf dem Etikett?

Was auf dem Etikett stehen muss, regeln die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und die nationale Mineral- und Tafelwasserverordnung. Je nach Wassersorte sind bestimmte Angaben Pflicht, andere können freiwillig gemacht werden. Damit es keine Verwechslung zwischen natürlichem Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser gibt, muss die Bezeichnung eindeutig sein. Erlaubte Bezeichnungen sind „natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“, „natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“, „natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“, „Quellwasser“ oder „Tafelwasser“.

Ergänzend zur Bezeichnung sind für alle Wässer folgende Pflichtangaben nach der LMIV vorgeschrieben:

  • Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Importeurs
  • Füllmenge Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Los-/Chargen-Nummer, es sei denn es befindet sich ein ausführliches Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung, mindestens unter Angabe des Monats und des Tages

Spezielle Angaben bei natürlichem Mineralwasser

Bei natürlichem Mineralwasser müssen ergänzend zur Bezeichnung folgende Angaben auf dem Etikett stehen:

  • Ort der Quellnutzung und der Name der Quelle
  • Analysenauszug: Dabei handelt es sich um Informationen über die analytische Zusammensetzung unter Nennung der charakteristischen Bestandteile. Häufig geben Hersteller auch ein Datum der Analyse an. Ist dies schon etwas älter, ist das kein Nachteil, sondern sagt lediglich aus, dass sich die Werte seitdem nicht verändert haben.
Mögliche freiwillige Angaben auf dem Etikett einer Mineralwasserflasche
Angabe auf dem Etikett Gehalt pro Liter
sehr geringer oder geringer Gehalt an Mineralstoffen ≤ 50 mg/500 mg Mineralstoffe
hoher Gehalt an Mineralstoffen ≥ 1.500 mg Mineralstoffe
bicarbonathaltig > 600 mg Hydrogencarobonat
sulfathaltig > 200 mg Sulfat
chloridhaltig > 200 mg Chlorid
calciumhaltig > 150 mg Calcium
magnesiumhaltig > 50 mg Magnesium
fluoridhaltig > 1 mg Fluorid
eisenhaltig > 1 mg zweiwertiges Eisen
natriumhaltig > 200 mg Natrium
geeignet für die natriumarme Ernährung  
 

Mineralwasser darf auch die zusätzlichen Bezeichnungen „Säuerling“ oder „Sauerbrunnen“ tragen, wenn der natürliche Kohlendioxidgehalt über 250 mg/l liegt. Als „Sprudel“ dürfen Säuerlinge angeboten werden, wenn sie unter ihrem natürlichen Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudeln. Diese Bezeichnung ist übrigens auch zulässig für Mineralwässer, die unter Kohlensäurezusatz abgefüllt werden.

Für den Hinweis „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ gelten besondere Grenzwerte: Pro Liter höchstens 20 mg Natrium, 10 mg Nitrat, 0,02 mg Nitrit, 240 mg Sulfat, 0,7 mg Fluorid, 0,05 mg Mangan, 0,005 mg Arsen. Weiterhin gelten Höchstwerte für die radioaktiven Isotope Radium 228 (20 mBq) und Radium 226 (125 mBq) sowie Uran (2 µg).

Je nach Behandlungsverfahren sind für natürliches Mineralwasser gegebenenfalls die folgenden Angaben vorgeschrieben:

  • „Kohlensäure ganz entzogen“ oder „Kohlensäure teilweise entzogen“
  • „Dieses Wasser ist einem zugelassenen Oxidationsverfahren mit ozonangereicherter Luft unterzogen worden.“

Sind mehr als 1,5 mg/l Fluorid enthalten, muss der tatsächliche Gehalt beim Analysenauszug angegeben werden. Zusätzlich ist der Warnhinweis „Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter sieben Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“ Pflicht.

Spezielle Angaben bei Quell- und Tafelwasser

Quell- oder Tafelwasser dürfen keine Bezeichnungen tragen, die zu Verwechslungen mit natürlichem Mineralwasser führen können. Verboten sind irreführende Angaben wie „Sprudel“, „Brunnen“ oder Fantasienamen, die an ein Mineralwasser erinnern.

  • Bei Tafelwasser listet das Zutatenverzeichnis die enthaltenen Wassersorten und andere Zutaten auf.
  • Enthält ein Tafelwasser mindestens 570 mg/l Natriumhydrogencarbonat sowie Kohlensäure, kann es auch als Sodawasser bezeichnet werden.
  • Bei Quell- und Tafelwasser ist gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass sie mit Kohlendioxid versetzt wurden; bei Tafelwasser steht gegebenenfalls die Angabe „mit ... Prozent Meerwasser“.
  • Bei Tafelwasser sind Hinweise auf eine geografische Herkunft unzulässig.
  • Quellwasser darf außerhalb eines Zutatenverzeichnisses keine Hinweise auf die Zusammensetzung enthalten.

Spezielle Angaben bei Heilwasser

Als zugelassenes Arzneimittel unterliegt Heilwasser dem Arzneimittelgesetz. Es enthält auf dem Etikett folgende Angaben:

  • die amtliche Zulassungsnummer
  • den Analysenauszug mit den wirksamen Bestandteilen
  • die Anwendungsgebiete
  • mögliche Gegenanzeigen und Nebenwirkungen sowie
  • die Trinkempfehlungen

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Produktkennzeichung mit dem folgenden Text "Flakes aus Weizen und Reis" 04 Jan
Dr. Christina Rempe/Berlin
Lebensmittel

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Für Lebensmittel, ob verpackt oder unverpackt, gelten bestimmte Pflichtangaben. Diese müssen für den Verbraucher*innen gut lesbar und verständlich sein.

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