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Richard Villalon/stock.adobe.com

(BZfE) – Der zuckerfreie Süßstoff Aspartam wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung, kurz IARC, als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Das bedeutet, dass es Hinweise dafür gibt, aber die Datenlage nicht eindeutig ist. Nach aktuellem Kenntnisstand sind die üblichen Verzehrmengen unbedenklich.

Aspartam ist ein Süßstoff, der in verschiedenen Lebensmitteln und Getränken als Zusatzstoff (E 951) eingesetzt wird. Dazu gehören zum Beispiel Light-Softdrinks, Kaugummi, Eiskrem und Joghurt. Das Süßungsmittel hat eine im Vergleich zu Zucker 200-mal höhere Süßkraft, sodass sich durch seinen Zusatz Energie einsparen lassen.

Um mögliche gesundheitliche Risiken aufzudecken, wurde die Sicherheit von Aspartam sowohl von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als auch vom gemeinsamen Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der Weltgesundheitsorganisation und der Welternährungsorganisation (JECFA) neu bewertet. Basis waren wissenschaftliche Daten aus zahlreichen Studien und Berichten.

Nach der Klassifizierung der IARC werden Substanzen in Kategorien eingeteilt: „krebserregend für den Menschen“, „wahrscheinlich krebserregend“, „möglicherweise krebserregend“ „wahrscheinlich nicht krebserregend“ und „nicht einzustufen“. Die Einteilung spiegelt wider, wie deutlich die wissenschaftlichen Beweise für die krebserregende Wirkung sind und nicht wie hoch das Risiko ist, bei einer bestimmten Aufnahmemenge Krebs zu entwickeln.

Aspartam wird nun in die Kategorie „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Dieser sind bereits über 300 weitere Substanzen zugeordnet. Dazu zählen zum Beispiel Aloe-Vera-Extrakt, sauer eingelegtes Gemüse asiatischer Art oder auch hochfrequente elektromagnetische Felder aus dem Mobilfunk. Für Aspartam bedeutet das, es gibt „begrenzte Hinweise" für eine krebsfördernde Wirkung in Tierversuchen und beim Menschen, insbesondere für Leberzellkrebs. Möglicherweise führt die Aufnahme des Süßstoffs zu oxidativem Stress und chronischen Entzündungen, was eine Tumorentwicklung fördert.

Ähnlich wie die JRC sehen auch die Sachverständigen des JECFA keine „überzeugenden Belege" für ein konkretes Krebsrisiko durch die Aufnahme von Aspartam. Sie kamen zu dem Schluss, dass die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht nicht geändert werden muss. Um diese Menge zu überschreiten, müsste ein 70 Kilogramm schwerer Erwachsener mehr als 9 Dosen eines Diät-Softdrinks mit 200 bis 300 Milligramm Aspartam am Tag konsumieren. Die IARC und die WHO ermutigen Forschungsgruppen zu mehr großen Langzeitstudien, um Wissenslücken zu schließen und mögliche gesundheitliche Risiken durch die Aufnahme von Aspartam genauer unter die Lupe zu nehmen.

Heike Kreutz, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Risikobewertung von Aspartam durch die “International Agency for Research on Cancer” (IARC) und die “World Health Organization (WHO) and the Food and Agriculture Organization (FAO) Joint Expert Committee on Food Additives (JECFA)”: www.iarc.who.int/news-events/aspartame-hazard-and-risk-assessment-results-released/

Klassifizierung der IARC: monographs.iarc.who.int/agents-classified-by-the-iarc/

doi.org/10.1016/S1470-2045(23)00341-8

Bundesinstitut für Risikobewertung:www.bfr.bund.de/cm/343/sue%C3%9Fungsmittel-in-lebensmitteln-ausgewaehlte-fragen-und-antworten.pdf

www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/suessungsmittel

www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/erfrischungsgetraenke

(Bildquelle: Richard Villalon/stock.adobe.com)

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