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Kunstzeug/stock.adobe.com

(BZfE) – Seit bald 150 Jahren kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung, ob Unternehmen ihre lebensmittelrechtlichen Pflichten erfüllen, vor allem zur Lebensmittelsicherheit. Wer jetzt das Bild von Menschen in weißen Kitteln mit Notizblöcken vor Augen hat, sieht nur die halbe Wahrheit. Denn längst ist die amtliche Überwachung auch online unterwegs. Das muss sie auch, schließlich wird der Lebensmittelhandel immer digitaler. Deshalb gehört auch die Recherche im Internet zum offiziellen Aufgabenbereich der zuständigen Behörden.

In der Praxis übernimmt diese Aufgabe insbesondere die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Zentralstelle G@ZIELT. Sie recherchiert weltweit nach Online-Shops mit deutschsprachigen Lebensmittelangeboten. Auffällige, eventuell unsichere Produkte werden den zuständigen Überwachungsbehörden im In- oder Ausland gemeldet. Diese können dann vor Ort aktiv werden, zum Beispiel Proben nehmen oder das Angebot löschen lassen.

Klar ist auch: Wer den Online-Handel mit Lebensmitteln sicherer machen will, darf den Blick nicht allein auf klassische Shop-Angebote richten. Denn vor einem Kauf steht oft Werbung, zu der auch das Marketing von Influencerinnen und Influencern gehört. Dabei plaudern mehr oder weniger bekannte Persönlichkeiten zum Beispiel darüber, dass ihre Haut reiner und straffer ist, seitdem sie eine bestimmte Nahrungsergänzung einnehmen. Für solch eine Werbung gilt allerdings dasselbe, wie für eine Zeitungsanzeige oder die Produktkennzeichnung: Sie darf nicht irreführend sein.

Genau das aber ist bei Social-Media-Beiträgen auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook oft der Fall, wie eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart aus dem Jahr 2021 zeigte. Darin stellte die Behörde zudem fest: Es gibt Unternehmen, die Plattformen gezielt dafür benutzen, illegale Werbeversprechen zu verbreiten. In ihren Online-Shops verweisen sie auf „unzensierte Quellen im Internet“. Die amtliche Überwachung hat diese Quellen im Blick, kann allerdings auch dort keine flächendeckende Kontrolle garantieren.

Menschen, die mehr über Nahrungsergänzungsmittel wissen möchten, sollten sich daher vor einem möglichen Einkauf seriöse Informationsquellen suchen, zum Beispiel das Angebot beim Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), die Seiten der Verbraucherzentralen und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

G@ZIELT steht für: Gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer und des Bundes zur „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und Tabakerzeugnisse“. www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/11_G@ZIELT_Onlinehandel/lm_ueberwachung_internethandel_node.html

Nahrungsergänzungsmittel – Antworten auf die wichtigsten Fragen. Auf den Seiten des BZfE finden Sie unter jedem Artikel Infografiken, unter anderem zu den Themen Einkauf, Kennzeichnung und Zielgruppen: www.bzfe.de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel

Klartext Nahrungsergänzung der Verbraucherzentralen: www.klartext-nahrungsergaenzung.de

Mikronährstoffe und Co. des BfR: www.mikroco-wissen.de

(Bildquelle: Kunstzeug/stock.adobe.com)  

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