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An einem Marktstand hält eine Frau zwei unterschiedliche Äpfel prüfend in der Hand.
AdobeStock, DragonImages

(BZfE) – Auf dem europäischen Markt sind Lebensmittel kaum mit Pestizid-Rückständen belastet. Das gesundheitliche Risiko für Verbraucher und Verbraucherinnen wird weiterhin als gering eingeschätzt. Das hat ein aktueller Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt, für den mehr als 110.000 Proben aus den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island aus dem Jahr 2022 ausgewertet wurden.

Die Länder hatten im Rahmen der amtlichen Überwachungsprogramme Lebensmittel auf insgesamt 754 verschiedene Pestizide kontrolliert. Da die Proben größtenteils risikoorientiert genommen wurden, spiegeln die Ergebnisse nicht die durchschnittliche Belastung von EU-Lebensmitteln mit Pestiziden wider.

Bei 96 Prozent der Proben lagen die Rückstände unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Ähnlich wie im Vorjahr überschritten 3,7 Prozent den Höchstgehalt, aber nur 2,2 Prozent wurden nach Berücksichtigung von Messunsicherheiten beanstandet. Aus Drittländern importierte Lebensmittel wurden viermal häufiger bemängelt als Produkte aus der EU (4,5% zu 1%).

Knapp 12.000 Proben standen im Rahmen eines weiteren Programms, des sogenannten EU-Multiannual Control Programme (EU MACP), auf dem Prüfstand: Alle drei Jahre werden Zufallsproben von denselben zwölf häufig konsumierten Nahrungsmitteln auf Rückstände von rund 190 verschiedenen Pestiziden untersucht. Dabei handelte es sich um Äpfel, Erdbeeren, Pfirsiche und Nektarinen, Wein, Kopfsalat, Kopfkohl, Tomaten, Spinat, Hafer und Gerste, Kuhmilch und Schweinespeck. Bei 98 Prozent lagen 2022 die Rückstände unterhalb der Grenzwerte. Bei 1,6 Prozent der Proben wurden die Höchstgehalte überschritten. Davon wurden 0,9 Prozent nach Berücksichtigung der Messunsicherheiten beanstandet. Aufgrund der sehr geringen Aufnahme von Pestizid-Rückständen über die Nahrung schätzt die EFSA die gesundheitlichen Risiken für europäische Verbraucher und Verbraucherinnen als gering ein.

Heike Kreutz, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8753

(Bildquelle: AdobeStock, DragonImages)

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