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Die Welt des Honigs ist vielfältig – der Handel bietet unzählige Sorten und Arten. Lesen Sie hier, wie diese Vielfalt gekennzeichnet wird und worauf Sie beim Honigkauf achten können.

Honiggläser
AdobeStock/photocrew
  • Das Etikett liefert umfangreiche Informationen über den Honig.
  • Es gibt verpflichtende und freiwillige Angaben auf dem Etikett.
  • Die Honigverordnung unterscheidet nach botanischer und geografischer Herkunft des Honigs.

Sie stehen vor dem Honigregal und können sich nicht entscheiden? Kein Wunder bei dem vielfältigen Honigangebot. Da gibt es zum Beispiel südamerikanischen Wildblüten-Honig, Bio-Land-Honig, Imkerhonig, Echten Deutschen Honig, Sommerblütenhonig, Rapshonig und Fairtrade-Imker-Honig. Für welchen Honig soll man sich da entscheiden?

Hilfreich kann hier etwas Know-how über die Honig-Kennzeichnung sein. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten können und was die Angaben auf dem Honig-Etikett bedeuten.

Die Kennzeichnung hilft beim Honigkauf

Wer seinen Honig direkt beim/bei der Imker*in oder Abfüller*in kauft, erhält alle wichtigen Informationen über den Honig aus erster Hand. Beim Einkauf von Honig im Supermarkt oder im Lebensmittelfachgeschäft müssen Sie sich mit den Informationen auf dem Honig-Etikett begnügen. Da steht zwar oft viel drauf, aber welche Informationen zählen hier?

Während die Vorderseite der Honig-Verpackung eher mit werbenden Hinweisen und Bildern versehen ist, sind wichtige Verbraucherinformationen meist auf der Rückseite zu finden. Dort finden Sie die wichtigsten, gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zu Honig.

Neben den Pflichtangaben finden Sie oft freiwillige Angaben zum Honig, wie Geschmack, Konsistenz, Zertifizierungen oder besondere Qualitätsmerkmale.

Pflichtangaben auf dem Honig-Etikett

  1. Bezeichnung des Honigs
  2. Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Importeurs
  3. Nettofüllmenge
  4. Ursprungsland
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
  6. Loskennzeichnung = Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit (entfällt bei taggenauem MHD)
  7. Anweisung für die Aufbewahrung (z. B.: „Lagerung: trocken, kühl, dunkel")

Das Ursprungsland des Honigs

Das Ursprungsland oder die Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, müssen auf dem Etikett angegeben werden. Bei mehr als einem Ursprungsland kann stattdessen eine der folgenden Angaben gemacht werden:

  • „Mischung von Honig aus EU-Ländern“
  • „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“
  • „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“

Da Deutschland drei Mal mehr Honig importiert, als es erzeugt, sieht man die drei oben genannten Bezeichnungen hierzulande auf vielen Honiggläsern im Handel.

Die wichtigsten Herkunftsländer deutscher Honigimporte sind Mexiko, gefolgt von Argentinien und der Ukraine.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum von Honig

Laut Honigverordnung muss auf jeder Honigverpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angegeben sein. Bis zu diesem Datum garantiert der Hersteller*in/Vermarkter*in seine Qualitätsansprüche an das Produkt bei sachgemäßer Lagerung. Das MHD beginnt immer mit den Worten „mindestens haltbar bis…“. Es kann unter Angabe des genauen Tages, Monats und Jahres gekennzeichnet werden oder es wird auf das Ende eines Monates eines bestimmten Jahres verwiesen. Bei Angabe eines taggenauen Datums für die Mindesthaltbarkeit muss keine Loskennzeichnungsnummer auf der Verpackung angegeben werden.

Der/Die Imker*in (bzw. Vermarkter*in) legt das MHD seines Honigs selbst fest. Die Haltbarkeit ist abhängig von der Zusammensetzung des Honigs und von den Lagerbedingungen.

Bezeichnungen für Honig

Honige nach botanischer Herkunft

„Blütenhonig“, „Honigtauhonig“, „Wildblütenhonig“ oder „Sommertrachthonig“ sind Honige mit unspezifischen Angaben zur botanischen Herkunft. Sie werden meist dann benutzt, wenn der Honig aus mehreren Nektar- oder Pflanzenquellen stammt, die keiner spezifischen Trachtpflanze zugeordnet werden können. Werden Angaben zum Erntezeitpunkt gemacht (Frühtracht, Sommertracht etc.), setzt dies voraus, dass die Bienen den Honig in der entsprechenden Jahreszeit erzeugt haben und der Honig auch zu diesem Zeitpunkt geerntet wurde. Frühtracht- und Sommertrachthonige enthalten je nach Trachtangebot Nektar und Honigtau in variablen Anteilen. Bei der Frühtracht überwiegt der Nektaranteil. Frühjahrsblüte oder Sommerblüte sind Blütenhonige.

Bezeichnungen für Honige unspezifischer botanischer Herkunft (Beispiele):
Blütenhonig, Nektarhonig, Honigtauhonig, Wildblütenhonig, Obstblütenhonig, Frühtrachthonig, Frühjahrsblütenhonig, Frühjahrstrachthonig, Sommertrachthonig, Sommerblütenhonig

Honige spezifischer botanischer Herkunft (Sortenhonige)

Stammt ein „Blütenhonig“ oder „Nektarhonig“ bzw. ein „Honigtauhonig“ vollständig oder überwiegend von nur einer Blüten- oder Pflanzenart, so handelt es sich um einen sortenreinen Honig. Ein Sortenreiner Honig muss den entsprechenden Geschmack und Geruch sowie die entsprechenden physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweisen. In den Leitsätzen für Honig sind diese Merkmale aufgelistet. Die Bezeichnung eines Sortenhonigs setzt sich aus dem deutschen Pflanzennamen und dem Wort Honig zusammen.

Bezeichnungen für Sortenhonige aus Blüten (Beispiele):
Akazienblütenhonig, Akazienhonig, Robinienblütenhonig, Robinienhonig, Heideblütenhonig, Heidehonig, Kleeblütenhonig, Kleehonig, Orangenblütenhonig, Orangenhonig, Rapsblütenhonig, Rapshonig, Sonnenblumenblütenhonig, Sonnenblumenhonig, Lindenblütenhonig

Bezeichnungen für Sortenhonige aus Honigtau (Beispiele):
Fichtenhonigtauhonig, Fichtenhonig, Rottannenhonigtauhonig, Rottannenhonig, Pinientauhonig, Pinienhonig, Tannenhonigtauhonig, Tannenhonig, Weißtannenhonigtauhonig, Weißtannenhonig

Es gibt Honige, die Nektar und Honigtau derselben Pflanzenart enthalten. Abhängig von der Nektar- oder Honigtauverfügbarkeit, enthält der Honig variable Anteile dieser Rohstoffe. Zum Ende und nach der Blüte kann sich eine Mischtracht oder eine reine Honigtautracht entwickeln.

Bezeichnungen für Honige aus Nektar und Honigtau:
Eukalyptushonig, Kastanien- oder Edelkastanienhonig, Lindenhonig

Wenn Honig in demselben Zeitraum und aus Blüten- oder Honigtauquellen desselben geografischen Ursprungs erzeugt wurde, kann er eine Bezeichnung mit mehr als einer botanischen Herkunft tragen. Der Honig stammt dann vollständig oder überwiegend aus den angegebenen Blüten oder Pflanzen und weist die typischen physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale der jeweiligen Herkunft auf.

Bezeichnungen für Honige mit mehr als einer botanischen Herkunft (Beispiele):
Raps-Klee-Honig, Fichten- und Tannenhonig

Stammt ein „Blütenhonig“ oder „Nektarhonig“ bzw. ein „Honigtauhonig“ vollständig oder überwiegend von nur einer Blüten- oder Pflanzenart, so handelt es sich um einen sortenreinen Honig. Ein Sortenreiner Honig muss den entsprechenden Geschmack und Geruch sowie die entsprechenden physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweisen. In den Leitsätzen für Honig sind diese Merkmale aufgelistet. Die Bezeichnung eines Sortenhonigs setzt sich aus dem deutschen Pflanzennamen und dem Wort Honig zusammen.

Bezeichnungen für Sortenhonige aus Blüten (Beispiele):
Akazienblütenhonig, Akazienhonig, Robinienblütenhonig, Robinienhonig, Heideblütenhonig, Heidehonig, Kleeblütenhonig, Kleehonig, Orangenblütenhonig, Orangenhonig, Rapsblütenhonig, Rapshonig, Sonnenblumenblütenhonig, Sonnenblumenhonig, Lindenblütenhonig

Bezeichnungen für Sortenhonige aus Honigtau (Beispiele):
Fichtenhonigtauhonig, Fichtenhonig, Rottannenhonigtauhonig, Rottannenhonig, Pinientauhonig, Pinienhonig, Tannenhonigtauhonig, Tannenhonig, Weißtannenhonigtauhonig, Weißtannenhonig

Es gibt Honige, die Nektar und Honigtau derselben Pflanzenart enthalten. Abhängig von der Nektar- oder Honigtauverfügbarkeit, enthält der Honig variable Anteile dieser Rohstoffe. Zum Ende und nach der Blüte kann sich eine Mischtracht oder eine reine Honigtautracht entwickeln.

Bezeichnungen für Honige aus Nektar und Honigtau:
Eukalyptushonig, Kastanien- oder Edelkastanienhonig, Lindenhonig

Wenn Honig in demselben Zeitraum und aus Blüten- oder Honigtauquellen desselben geografischen Ursprungs erzeugt wurde, kann er eine Bezeichnung mit mehr als einer botanischen Herkunft tragen. Der Honig stammt dann vollständig oder überwiegend aus den angegebenen Blüten oder Pflanzen und weist die typischen physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale der jeweiligen Herkunft auf.

Bezeichnungen für Honige mit mehr als einer botanischen Herkunft (Beispiele):
Raps-Klee-Honig, Fichten- und Tannenhonig

Honige nach geografischer Herkunft

Honige mit regionaler, territorialer oder topografischer Herkunftsangabe

Bayerischer Fichtenhonig, Deutscher Honig, Gebirgsblütenhonig, Bergblütenhonig, Waldhonig

Honige mit einer spezifischen und einer unspezifischen Herkunft

Akazienhonig mit Frühjahrsblüte, Lindenhonig mit Sommertracht, Frühjahrsblüte mit Akazienhonig, Sommertracht mit Lindenhonig, Waldhonig mit Edelkastanienhonig

Honige nach Art der Gewinnung

  • Tropfhonig: durch Austropfen der entdeckelten, brutfreien Waben gewonnener Honig
  • Presshonig: durch Pressen der brutfreien Waben ohne oder mit Erwärmung auf höchstens 45 Grad C gewonnener Honig
  • Schleuderhonig: durch Schleudern der entdeckelten, brutfreien Waben gewonnener Honig
  • Wabenhonig oder Scheibenhonig: Honig, der in ganzen oder geteilten Waben gehandelt wird. Der Honig wird von Bienen in frisch gebauten Honigwaben oder in Honigwaben mit Mittelwänden gespeichert. Der Honig muss sich in verschlossenen und brutfreien Wabenzellen befinden.
  • Honig mit Wabenteilen oder Wabenstücke in Honig: Honig, der ein oder mehrere Stücke Wabenhonig enthält.
  • Gefilterter Honig: Honig darf gefiltert werden, darf dann jedoch nicht mehr unter der Bezeichnung „Honig“ verkauft werden. Stattdessen muss ein gefilterter Honig die Bezeichnung „gefilterter Honig“ tragen.

Honig nach Art des Verwendungszwecks

Ein Honig, der einen fremden Geschmack oder Geruch aufweist, in Gärung übergegangen ist oder der so stark erhitzt wurde, dass die Enzyme erheblich inaktiviert wurden, darf nur noch unter der Bezeichnung „Backhonig“ verkauft werden. Zusätzlich muss ein solcher Honig den Hinweis „nur zum Kochen und Backen“ tragen.

Akazienhonig – von der Robinie oder der Akazie?

In Deutschland darf Honig aus dem Blütennektar von zwei eng miteinander verwandten Pflanzen unter der Bezeichnung „Akazienhonig“ verkauft werden: der Robinie (Scheinakazie) und der Akazie. Beide Honige weisen ähnliche Eigenschaften auf: Sie schmecken sehr mild und fein, sind flüssig und haben eine klare, hellgelbe Farbe.

Bei uns im Regal steht meist Honig, der aus dem Blütennektar eines in Europa weit verbreiteten Laubbaums, der gewöhnlichen Robinie (Robinia pseudoacacia) stammt. Aufgrund ihrer ähnlichen Optik bezeichnet man Robinienbäume auch als Scheinakazien.

Eher selten findet man in Deutschland Honige, die aus dem Blütennektar von Sträuchern verschiedener Akazien-Arten (Acacieae) stammen. Diese wachsen nämlich nur in den Tropen und Subtropen.

Wer Wert darauf legt, einen Akazienhonig aus dem Nektar einer Akazie zu kaufen, sollte auf das Herkunftsland des Honigs achten. Hier kommen Afrika, Australien, Lateinamerika und Länder im östlichen Mittelmeerraum infrage.

Lindenhonig und Lindenblütenhonig

Es gibt zwei Honige von der Trachtpflanze Linde. Es gibt den hellen, leicht nach Minze schmeckenden Lindenblütenhonig, den die Bienen aus dem Nektar der Lindenblüten produzieren und den Lindenhonig, der aus dem Blütennektar und dem Honigtau der Linde entsteht. Durch den Honigtauanteil ist Lindenhonig dunkler in der Farbe und schmeckt etwas kräftiger als der Lindenblütenhonig.

Weitere freiwillige Angaben auf dem Honig-Etikett

Markenzeichen „Echter Deutscher Honig“

Die Bezeichnung „Echter Deutscher Honig“ ist markenrechtlich geschützt. Sie darf nur verwendet werden, wenn die Qualitätsanforderungen des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.) erfüllt sind. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen der Honigverordnung hinaus. Beispielsweise muss der Wassergehalt eines „Echten Deutschen Honigs“ niedriger sein, als Honig, der rein nach den Vorgaben der Honig-Verordnung produziert wurde. Auch andere Qualitätsparameter des D.I.B. sind strenger als bei der Honigverordnung. Beispielsweise sind der Gehalt an Hydroxymethylfurfural und die Invertase-Aktivität wesentlich niedriger angesetzt. Diese beiden Parameter geben Hinweise auf eine Überhitzung oder zu warme/lange Lagerung des Honigs.

Honig unter dem Warenzeichen des D.I.B. wird in einheitlich geprägten Mehrweggläsern mit einem Gewährverschluss (Etikett) und nur in zugelassenen Warenverpackungen mit dem D.I.B.-Verbandszeichen vermarktet. Honig, der das Markenzeichen „Echter Deutscher Honig“ trägt, wurde ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzeugt.

Bio-Honig

Die EU-Bio-Verordnung hat eigene Vorschriften zur Bienenhaltung und für Imkereierzeugnisse. Hier einige Beispiele:

  • In einem Umkreis von 3 Kilometer um den Bienenstock muss die Fläche im Wesentlichen aus Wildpflanzen oder aus Kulturpflanzen bestehen, deren landwirtschaftliche Pflege der EU-Öko-Verordnung entspricht.
  • Die Bienen dürfen zur Überwinterung zwar gefüttert werden, jedoch nur mit ökologisch erzeugten Zucker- oder Honigprodukten.
  • Das Wachs für neue Mittelwände muss von ökologischen Einheiten stammen.
  • Imker dürfen Bienen ausschließlich in Bienenkästen halten, die aus natürlichen Rohstoffen wie Holz, Lehm und Stroh bestehen. Anstriche nur von außen und mit schadstofffreien Farben und ohne Pestizide.
  • Das Beschneiden der Flügel der Königin ist verboten.
  • Chemische Mittel und Medikamente zum Fernhalten der Bienen beim Ernten des Honigs bzw. gegen Parasiten und Krankheiten sind verboten.

Fair gehandelter Honig

Zu den Grundsätzen des Fairen Handels gehören langfristige Handelspartnerschaften zwischen den Fair-Handels-Organisationen und den Produzenten, garantierte Mindestpreise für die fair gehandelten Produkte sowie die Einhaltung von internationalen Sozialstandards und Arbeitsbedingungen. Mit dem Kauf eines fair gehandelten Honigs unterstützen Sie die Produzenten vor Ort.

Honige aus Fairem Handel erkennen sie an verschiedenen Marken oder Produktsiegeln. Dazu gehören die Marken der anerkannten Fair-Handels-Importeure GEPA, dwp oder El-PUENTE, die Produktsiegel des Fairen Handels „Naturland Fair“, „Fairtrade“, „Fair Life“ und „Fair for Life“ und „Fair Trade by Ecocert“ sowie die Eigenmarken des Handels, beispielsweise „Fairglobe“ (Lidl) oder „One World®“ (Aldi).

Jede Fair-Handels-Organisation und jedes Handelsunternehmen legt selbst fest, nach welchen Kriterien sie einen Fairen Handel betreiben und ab wann das Lebensmittel mit dem eigenen Fair-Handels-Label gekennzeichnet werden darf.

„Vom Imker abgefüllt“ und „aus eigener Imkerei“

Die Leitsätze für Honig erklären, wann die Begriffe „vom Imker abgefüllt“ und „aus eigener Imkerei“ für Honig benutzt werden können. Das ist dann der Fall, wenn...

  • ...der Honig, unmittelbar vom/von der Imke*in kommt, der den Honig erzeugt hat und in Endverbrauchergebinde abgefüllt ist oder
  • ...der Honig direkt vom/von der erzeugenden Imker*in an den/die Verbraucher*in abgegeben wird.

Mitunter steht die Bezeichnung "Imkerhonig" auf dem Honigglas. Der Begriff ist nicht geschützt und darf grundsätzlich frei verwendet werden – vorausgesetzt, Verbraucher*innen werden dadurch nicht irregeführt. So kann der Begriff „Imkerhonig“ den Anschein erwecken, dass der Honig unmittelbar vom regionalen Erzeugerstammt und direkt vom Imker abgefüllt wurde. Tatsächlich kann es sich dabei aber auch nur um einen regionalen Betrieb handeln, der den Honig abgefüllt hat. Der Honig selbst hingegen kann von Imker*innen aus aller Welt stammen. Aus welchem Herkunftsland der Honig ursprünglich kommt, steht meist auf der Rückseite der Honigverpackung. Oft heißt es hier jedoch nur „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.

Hinweis auf eine besondere Honig-Qualität

Die gesetzlichen Bestimmungen der Honigverordnung werden ergänzt durch die Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuches. Sie beschreiben die Beschaffenheitsmerkmale und die Aufmachung von Honig. Diese Beschreibungen sind zwar rechtlich nicht verbindlich, genießen aber in der Praxis als eine Art anerkanntes Sachverständigengutachten einen hohen Stellenwert. Danach muss Honig besonderer Qualität, der mit den Angaben „Auslese“, „feine Auslese“, „feinste Auslese“, „extra feine Auslese“ oder „Premium“ ausgelobt wird, verschiedene Qualitätskriterien erfüllen, wie einen besonders geringen Wassergehalt und Mindestgehalt an wärmeempfindlichen Enzymen. So können besonders schonend behandelte Honige entsprechend herausgehoben werden. Mehr dazu steht in den Leitsätzen für Honig.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten:  „kalt geschleudert“, „wabenecht“, „naturrein“

Nicht selten wird auf Honigverpackungen mit Selbstverständlichkeiten geworben („naturrein“, „kaltgeschleudert“, „wabenecht“, etc.).

Honig wird immer kalt geschleudert, kommt immer aus Waben und ist immer naturrein, sonst dürfte er nicht Honig genannt werden. „Kalt geschleudert“ ist ein Begriff aus früheren Zeiten, als es noch erlaubt war, Honig zu erwärmen, um ihn aus den Waben herauszupressen. Seit der Einführung der Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuches im Jahr 2011 ist diese Bezeichnung nicht mehr erlaubt.

Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln mit Honig

Sobald Honig mit einem honigfremden Lebensmittel vermischt wird, handelt es sich laut Honigverordnung nicht mehr um Honig. Es ist ein neues, verarbeitetes Lebensmittel entstanden.

Nun gelten andere rechtliche Vorschriften für die Kennzeichnung dieses verarbeiteten Lebensmittelprodukts. Zum Beispiel darf in der Produktbezeichnung das Wort „Honig“ nicht alleine auftauchen und nicht an erster Stelle („Honig mit...“ oder „Honig und...“). Stattdessen müssen die Hersteller auf eine beschreibende Bezeichnung zurückgreifen, wie zum Beispiel „Zubereitung aus Honig und...“ oder „...mit Honig“ oder „...und Honig“. Eine optische Hervorhebung des Begriffes Honig gegenüber den anderen Teilen der Beschreibung ist dabei nicht zulässig.

Im Vergleich zur Kennzeichnung von Honig gibt es bei verarbeiteten Produkten mit Honig zusätzliche verpflichtende Angaben, wie das Zutatenverzeichnis, die Allergenkennzeichnung und die Nährwertkennzeichnung.

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