Auf ein paar Dinge sind beim Salatkauf zu beachten:
Tipp
Blattsalate sind sehr empfindlich. Sie sollen stets oben auf allen anderen Waren liegen, damit sie keinesfalls gequetscht werden.
- Frischer Salat hat unversehrte Blätter, sieht frisch und knackig aus, hat eine appetitliche typische Farbe und die Schnittstelle des Strunks ist hell. Manchmal wird an leicht welkem Salat der Strunk nachgeschnitten und die Ware für einen frischeren Eindruck mit Wasser besprüht. Im Zweifel gibt der Geruch Auskunft über die Frische – er sollte nicht muffig sein.
- Bei der Endivie ist zu beachten: Einige braune Blattspitzen an den Rändern sind unbedeutend, da diese Blattteile ohnehin keine Verwendung finden. Herzfäule hingegen, die sogenannte Kranzfäule, beeinträchtigt die Verwertungsfähigkeit beträchtlich. Krause Endivien werden von manchen Händlern aufgebogen, um das gelbe Herz zu präsentieren. Dabei besteht die Gefahr, dass die Blattrippen brechen. Dann bräunen die Bruchstellen rasch und der Salat verdirbt schneller.
- Salat sollte im Laden nicht neben Früchten liegen, die das Reifegas Ethylen ausströmen. Dazu gehören zum Beispiel Äpfel, Birnen, Aprikosen und Bananen. Das ausströmende Gas führt an Eissalat zu Vergilbung und braunen Flecken, bei Kopfsalat zu rötlichen Flecken und Welke. Insgesamt verderben die Salate schneller.
- Ware aus ökologischem Anbau enthält in der Regel weniger Rückstände von möglichen Schadstoffen.
Kennzeichnung von Salaten im Handel
Für Salate sind bestimmte Angaben vorgeschrieben:
- Art und Sorte
- Kennzeichnung des Packers und/oder Absenders und Ursprunglands
- gegebenenfalls EU-Vermarktungsnorm Klasse I oder II
- Preis pro Kilogramm, 100 g, Bund oder Stück
- Je nach Salatsorte beziehungsweise Mischung muss der Händler weitere Angaben machen:
- gegebenenfalls "Little Gem" oder eine gleichwertige Bezeichnung
- gegebenenfalls "aus geschütztem Anbau" oder eine andere geeignete Angabe (Unterglasanbau, Folienanbau)

- im Falle von Mischungen verschiedener Salatarten "Salatmischung", "Mix-Salat" oder Angabe der einzelnen Arten der Erzeugnisse und in Mischpackungen auch die Stückzahl je Art, wenn der Inhalt von außen nicht sichtbar ist
- Größe, ausgedrückt durch Mindestgewicht je Stück oder Stückzahl
- Nettogewicht (wahlfrei)
EU-Vermarktungsnormen
Für die meisten Salatsorten gelten EU-Vermarktungsnormen. Sie regeln Mindesteigenschaften und Klasseneinteilungen.
Die EG-Verordnung Nr. 1580/2007 gilt für Salate, krause Endivie und Eskariol. Darunter fallen auch Kopfsalat einschließlich Eissalat, Römischer Salat, Blattsalat und Kreuzungen dieser Varianten.
Mindesteigenschaften

Unabhängig von der Klasse, muss ein Salat folgende Mindesteigenschaften haben:
- ganz, gesund und sauber
- praktisch frei von Schädlingen und von Schäden durch Schädlinge
- nicht geschlossen
- frei von anormaler äußerer Feuchtigkeit
- frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Bei Salat ist eine rötliche Verfärbung zulässig, die durch niedrige Temperaturen während des Wachstums hervorgerufen wurde, sofern das Aussehen der Erzeugnisse dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Wurzeln müssen unmittelbar unter dem Blattansatz glatt abgeschnitten und die Salate normal entwickelt sein.
Klasseneinteilung
Klasse I
Erzeugnisse dieser Klasse müssen von guter Qualität sein. Sie müssen die typischen Merkmale der Sorte aufweisen. Zulässig sind leichte Fehler in Form, Entwicklung und Färbung.
Klasse II
Zu dieser Klasse gehören Erzeugnisse, die nicht in die Klasse I eingestuft werden können, die aber den Mindesteigenschaften entsprechen.