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Julia Icking/Bonn

(BZfE) – Um das Klima zu schonen, kaufen mittlerweile viele Verbraucherinnen und Verbraucher pflanzliche Milchalternativen. Wer aber nicht komplett auf Kuhmilch verzichten möchte, weil man sie eigentlich lieber mag, kann zumindest auf „Weidemilch“ zurückgreifen. Woran erkennt man diese beim Einkauf? Der Begriff „Weidemilch“ ist zwar lebensmittelrechtlich noch nicht geschützt, gemäß eines gerichtlichen Beschlusses von 2017 dürfen Landwirte Weidemilch jedoch nur als solche vermarkten, wenn die Kühe im Sommerhalbjahr mindestens 120 Tage und 6 Stunden pro Tag auf der Weide stehen. Diese Kriterien sind auf der Packung anzugeben. Darüber hinaus kann es weitere Kriterien geben, die aber häufig unterschiedlich geregelt sind. Mehr Informationen zum Thema Weidemilch gibt es vom Bundeszentrum für Ernährung.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

landwirtschaft.de/worauf-kann-ich-beim-einkauf-achten/kennzeichnung/weidemilch

www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/milch/milch-kennzeichnung/

(Bildquelle: Julia Icking, Bonn)

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