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Für alle Kürbisse gelten in der EU die Anforderungen der allgemeinen Vermarktungsnorm. Danach müssen sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Kürbisse auf Marktstand
Fotolia.com/Klaus Eppele

Kürbisse müssen ganz, sauber, gesund, ohne Fäulnis oder andere Mängel sein. Die Ware muss zudem genügend entwickelt bzw. ausreichend reif sein. Ferner müssen die Früchte praktisch frei sein von Schädlingen und Schäden durch Schädlinge, die das Fleisch beeinträchtigen, sowie frei sein von anomaler äußerer Feuchtigkeit und fremdem Geruch und/oder Geschmack.

Eine Ausnahme unter den Kürbissen bilden die Zucchini. Sie können alternativ zur allgemeinen Vermarktungsnorm nach der UNECE-Norm (UNECE = United Nations Economic Commission for Europe) angeboten werden. Dann gelten diese weiteren Mindesteigenschaften:

  • frisches Aussehen,
  • mit Stiel, der leicht beschädigt sein darf,
  • fest,
  • frei von Hohlstellen,
  • frei von Rissen und
  • genügend entwickelt, ohne dass die Samen zu weit entwickelt sind.

Zucchini können in den Klassen Extra, I und II angeboten werden:

Anforderungen und Klassen für Zucchinis im Handel
Klasse Anforderung
Klasse Extra: Zucchini sind gut entwickelt und gut geformt und haben einen glatt abgeschnittenen Stiel, der höchstens 3 cm lang sein darf. Die Ware darf leichte oberflächliche Fehler aufweisen.
Klasse I: Zucchini dürfen leichte Fehler bei Form, Farbe und Schale aufweisen. Es sind auch sehr leichte krankheitsbedingte Mängel erlaubt, die aber das Fruchtfleisch nicht beeinträchtigen und sich nicht weiterentwickeln dürfen. Der Stiel muss vorhanden sein (höchstens 3 cm lang).
Klasse II: Solange sie nicht das Fruchtfleisch beeinträchtigen, sind Form-, Farb- und Schalenfehler, ein leichter "Sonnenbrand" (Flecken) und krankheitsbedingte, nicht fortschreitende Mängel erlaubt.

Händlerinformationen beim Kürbis

Meist werden große Kürbisse lose angeboten, kleine Kürbisse auch in Verkaufspackungen. Unabhängig von der Aufmachung muss die Ware im Einzelhandel leserlich und deutlich sichtbar mit Ursprungsland, Grundpreis und/oder Packungspreis gekennzeichnet sein. Diese Angaben können auf einem Schild neben der Ware oder auf der Verpackung stehen, sofern das Etikett für die Kunden leicht lesbar ist.

Große Kürbisse werden im Einzelhandel häufig in handlichere Stücke zerteilt angeboten und aus hygienischen Gründen in Klarsichtfolie eingeschlagen. Wenn diese Teilstücke ausschließlich in Gegenwart der Kunden (oder zur Schaffung eines kleinen Verkaufsvorrats) in der Verkaufsstätte hergestellt und eingeschlagen werden, ist eine Kennzeichnung nicht erforderlich, solange sich der Kunde nicht selbst bedienen kann.

Kürbisse oder Kürbisstücke in Fertigpackungen müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Bezeichnung
  • Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Importeurs
  • Ursprungsland
  • Losnummer
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (nur bei Kürbisstücken)
  • Nettofüllmenge (Gewicht oder Stückzahl)

Der Preis der Packung und Grundpreis müssen, sofern sie nicht mit dem Packungspreis identisch sind, auf oder in der Nähe der Ware angegeben sein.

Zucchini nach UNECE-Norm

Werden Zucchini nach UNECE-Norm angeboten, sind zusätzlich anzugeben:

  • Klasse
  • Größe (falls nach Größe sortiert ist)
  • ggf. "Zucchini-Mischung" (wenn verschiedene Handelstypen oder Farben gemischt verpackt sind)
  • ggf. "Mini-Zucchini" oder eine andere für ein Mini-Erzeugnis geeignete Bezeichnung

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Produktkennzeichung mit dem folgenden Text "Flakes aus Weizen und Reis" 04 Jan
Dr. Christina Rempe/Berlin
Lebensmittel

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