- Der Nutri-Score informiert vereinfachend über die Nährwertqualität eines Lebensmittels in fünf Stufen – von A bis E, farblich unterlegt von Dunkelgrün bis Rot.
- Deutschland unterstützt, wie auch eine Reihe anderer europäischer Staaten, die Verwendung des Nutri-Score als erweiterte Nährwertkennzeichnung.
- Der Nutri-Score erleichtert beim Einkauf von Lebensmitteln eine ernährungsphysiologisch günstigere Wahl.
Schnelle Hilfe beim Produktvergleich
Früchtemüsli oder Cornflakes? Raps- oder Olivenöl? Pizza Hawaii oder lieber Pizza Salami? Beim Einkauf von Lebensmitteln gibt es viel zu entscheiden. Dabei ist der Nährwert von Lebensmitteln für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiges Auswahlkriterium. Gut daher, dass fast jedes verpackte Lebensmittel heute eine Nährwerttabelle trägt. Doch für einen schnellen Produktvergleich auf einen Blick eignet sich diese nur bedingt. Deshalb ergänzt der Nutri-Score seit November 2020 die verpflichtende Nährwertkennzeichnung. Mittlerweile nutzen rund 700 Unternehmen mit mehr als 1.000 Marken das freiwillige Label für Produkte wie Joghurt und Müsli, Milch und Pflanzendrinks, Tiefkühlgemüse, Pizza bis hin zu Snackartikeln und Backwaren.
Was der Nutri-Score leistet
Der Nutri-Score zeigt die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels in fünf Stufen an und ermöglicht es so, Produkte miteinander zu vergleichen und die günstigere Wahl zu treffen. Sinnvolle Vergleiche sind dabei möglich zwischen
- Produkten, die zum selben Anlass verzehrt werden sollen, zum Beispiel Tiefkühlpizza oder ein Fertig Nudel-Gemüsegericht als Hauptmahlzeit, ein Schokoriegel oder Nüsse als Snack,
- verschiedenen Sorten eines Produkts (Vanillepudding versus Schokopudding),
- dem gleichen Produkt von unterschiedlichen Herstellern/Marken (Knuspermüsli Hersteller A versus Knuspermüsli Hersteller B).
Der Nutri-Score gibt über eine Skala von A bis E eine Orientierung zum Nährwert eines Lebensmittels. Er erleichtert beim Einkauf die Produktauswahl hinsichtlich der Nährstoffzusammensetzung.
Wie der Nutri-Score ermittelt wird
Der Nutri-Score basiert auf einem wissenschaftlich entwickelten Rechenmodell, bei dem ausgewählte Nährstoffe, bestimmte Zutaten wie Obst und Gemüse und Hülsenfrüchte sowie der Energiegehalt mit Punkten bewertet und zu einem Gesamtnährwert miteinander verrechnet werden. Je nachdem, ob den berücksichtigten Bestandteilen ein positiver oder weniger positiver Einfluss in der Ernährung zugeschrieben wird, schlagen sie auch bei der Berechnung des Nutri-Score zu Buche. Angezeigt wird das Ergebnis in Farben und Buchstaben. Der Buchstabe A und die Farbe Grün stehen für die günstigste Nährstoffzusammensetzung. Der Buchstaben E und die Farbe Rot bezeichnen Produkte mit vergleichsweise ungünstiger Nährstoffzusammensetzung.
In einer kurzen Youtube-Animation erläutert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Funktionsweise und Einführung des Nutri-Score in Deutschland.
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Mehr Informationen
Wo der Nutri-Score zu finden ist
Der Nutri-Score ergänzt die verpflichtende Nährwerttabelle nach der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung. Praktisch jedes Lebensmittel kann das Logo tragen – vorausgesetzt, das Unternehmen hat sich für die Verwendung registriert und das Lebensmittel trägt eine Nährwerttabelle. Der Nutri-Score muss auf der Produktvorderseite grundsätzlich im unteren Drittel der Packung platziert werden. Entscheiden sich Unternehmen für den Nutri-Score, müssen sie ihn nach einem Zeitraum von in der Regel 24 Monaten auf all ihren Produkten einer registrierten Marke nutzen. Er darf nicht nur auf den Produkten mit günstiger Nährwertqualität stehen.
Auch in der Werbung, zum Beispiel auf Flyern, darf der Nutri-Score zusätzlich genutzt werden. Lebensmittel, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, Produkte zum Mahlzeitenersatz sowie Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent sind von der Anwendung des Nutri-Score ausgenommen.
Informationen des BMLEH
Das Bundeskabinett billigt die Verordnung zur Einführung des Nutri-Score am 19.08.2020.
Der Nutri-Score wird von Verbrauchern und Verbraucherinnen besonders gut wahrgenommen und leitet sie intuitiv. Verhaltensstudien geben dafür zwei Gründe an: Die Farben Rot und Grün werden vom menschlichen Auge besonders schnell erkannt und stellen intuitive Stopp-Weiter-Signale dar. Menschen, die Schwierigkeiten mit der Unterscheidung von Farben haben, können sich anhand der Buchstaben-Bewertung ein schnelles Bild vom Nährwert machen.
Zudem ist der Nutri-Score auch in der Bevölkerung positiv bewertet: Danach gefragt, welches von vier Modellen zur Nährwertkennzeichnung in Deutschland unterstützt werden sollte, haben sich die Menschen in einer repräsentativen Befragung 2019 mehrheitlich für den Nutri-Score ausgesprochen. Das skandinavische Keyhole-Modell, ein Vorschlag aus der Wirtschaft und ein Vorschlag des Max Rubner-Instituts (MRI), fanden deutlich geringeren Zuspruch.
Weitere Informationen auf der BMLEH-Website
Freiwillige Verwendung, weite Verbreitung erwünscht
Die Verwendung des Nutri-Score ist aufgrund des EU-Rechts freiwillig. Für den Erfolg des Systems ist es daher wichtig, dass möglichst viele Lebensmittelunternehmen das Logo verwenden. Je mehr Lebensmittel das Logo tragen, desto mehr Produkte können Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren schnellen Nährwertvergleich einbeziehen.
Sieben Staaten in Europa empfehlen den Nutri-Score bereits oder planen dies: Neben Deutschland sind dies Frankreich, Belgien, Luxemburg, Schweiz, die Niederlande und Spanien. Für sie hat sich das Kürzel „COEN“ etabliert. Es steht für "Countries officially engaged in Nutri-Score". Denn die COEN-Staaten nutzen den Nutri-Score nicht nur, sie haben sich auch auf eine gemeinsame Koordination verständigt, um die Verwendung des Nutri-Score europaweit einheitlich weiterzuentwickeln.
Stetige Weiterentwicklung sichert wissenschaftliche Aktualität
Seit Januar 2021 nimmt ein Wissenschaftliches Gremium mit unabhängigen Expertinnen und Experten Evaluierungen des Nutri-Score-Algorithmus vor. Für Bereiche, in denen der Nutri-Score verbessert werden kann, entwickelt das Wissenschaftliche Gremium Änderungsvorschläge. So soll der Nutri-Score über die Zeit noch aussagekräftiger werden und Verbraucherinnen und Verbrauchern damit eine noch größere Unterstützung beim Vergleich von Lebensmitteln bieten. Die ersten Änderungen am Nutri-Score sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten: Zu den Änderungen zählt unter anderem, dass Ballaststoffe stärker gewichtet werden als noch in der vergangenen Version des Nutri-Score-Rechenmodells. Dadurch schneiden beispielsweise ballaststoffreiche (Vollkorn-)Produkte im Nutri-Score-Vergleich in der Regel besser ab als ballaststoffärmere Alternativen. Der Zucker- und Salzgehalt von Lebensmitteln wird ebenfalls stärker gewichtet, sodass Lebensmittel mit vergleichsweise hohen Gehalten nun eine ungünstigere Nutri-Score-Bewertung erhalten.
Das Wissenschaftliche Gremium ist einem Lenkungsausschuss angegliedert, der im Januar 2021 von sieben Staaten in Europa eingerichtet wurde, die den Nutri-Score bereits nutzen oder dies diskutieren. In dem Lenkungsausschutz vertreten sind Regierungsvertreterinnen und -vertreter aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien, den Niederlanden und der Schweiz. Vertreterinnen und Vertreter aus Österreich und Finnland nehmen an den Sitzungen des Lenkungsausschusses als Beobachter teil. Das Wissenschaftliche Gremium setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten der Nutri-Score-Staaten zusammen. Es berät unter anderem über mögliche Weiterentwicklungen des Nutri-Score-Algorithmus. Dabei geht es auch darum, die Aussagekraft des Nutri-Score zu erhöhen und eine bessere Übereinstimmung des Nutri-Score mit den allgemeinen Ernährungsempfehlungen zu erreichen. Der Beschluss, ob vorgeschlagene Änderungen in die Nutzungsbedingungen des Nutri-Score aufgenommen werden, obliegt dem Lenkungsausschuss.
Grenzen des Nutri-Scores
Der Nutri-Score hat wie andere vereinfachende Logos zur Nährwertinformation neben seinen Stärken auch Grenzen. So ist die Anzahl von Nähr- und Inhaltstoffen, die seiner Berechnung genutzt wird, naturgemäß begrenzt. Schließlich muss ausreichend gut belegt sein, ob der Stoff günstige Wirkungen in der Ernährung hat oder ob seine übermäßige Zufuhr mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko verbunden ist. Dieses Wissen besteht längst nicht für jeden Lebensmittelinhaltsstoff.
Der Nutri-Score gibt eine Orientierung über den Gesamtnährwert eines Lebensmittels, nicht jedoch zu einzelnen Nährwerten, etwa zum Fettgehalt oder dem Energiegehalt. Die Gesamtbewertung ist eine Eigenschaft, die im Rahmen einer unabhängigen Verbraucherforschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland als positiv bewertet wurde. Wer jedoch gezielt auf einzelne Nährstoffe oder Zutaten achten muss oder will, muss weiterhin einen Blick auf die Nährwerttabelle oder ins Zutatenverzeichnis werfen. Dort finden sich wertvolle Informationen zur Produktqualität beziehungsweise zum Nährwert.
Anders als die Ernährungsempfehlungen verschiedener Organisationen, beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, gibt der Nutri-Score grundsätzlich keine Orientierung über die Ausgewogenheit der gesamten Ernährung und macht keine Aussagen zum Gesundheitswert eines Lebensmittels.
Daher sollte man sich im Rahmen einer gesunden und ausgewogenen Ernährungsweise nicht ausschließlich auf den Nutri-Score verlassen. Der Nutri-Score knüpft aber an die allgemeinen Ernährungsempfehlungen an. Sind Sie sich unsicher, welches Produkt Sie verzehren möchten, bietet Ihnen der Nutri-Score eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zum Nährwertvergleich.
Gewiss ist außerdem: Eine vereinfachte Nährwertinformation allein kann das Ernährungsverhalten der Menschen nicht verändern. Denn Einkaufsverhalten wird maßgeblich von Routinen und von der Qualität des Produktangebots und vom Geschmack und der Bequemlichkeit geprägt. Viele lose verkaufte Lebensmittel beispielsweise frisches Gemüse und Obst werden trotz einer hervorragenden Nährstoffqualität auch in Zukunft keinen Nutri-Score tragen. Ein einfach verständliches Modell wie der Nutri-Score kann aber dazu beitragen, dass sich Interessierte leichter ein Bild über die Nährwertqualität vieler anderer Lebensmittel machen und auf dieser Basis eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.
Fragen und Antworten rund um den Nutri-Score
Für die Berechnung des Nutri-Score werden die Gehalte bestimmter Nähr- und Inhaltsstoffe eines Lebensmittels sowie dessen Energiegehalt berücksichtigt. Je nachdem, ob den Bestandteilen ein positiver oder weniger positiver Einfluss in der Ernährung zugeschrieben wird, liefern ihre Gehalte „Positiv-Punkte“ oder „Negativ-Punkte“. Aus der Summe dieser Punkte berechnet sich der Nutri-Score: Je niedriger die Nutri-Score-Punktezahl, desto besser ist die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels. Ungünstige Nährwerteigenschaften erhöhen den Punktwert, positive senken ihn. Dabei kann die Nutri-Score-Punktzahl auch unter Null liegen. Günstig beeinflussen den Nutri-Score die Gehalte eines Produktes an Ballaststoffen und Protein sowie der Gehalt an Gemüse, Obst, und Hülsenfrüchten. Als ungünstig gehen ein hoher Energiegehalt und der Gehalt an gesättigten Fettsäuren, Salz und Zucker in die Bewertung ein. Seit Januar 2024 wirkt sich bei Getränken außerdem ein Gehalt an Süßstoffen ungünstig auf die Nutri-Score-Bewertung aus. Das Berechnungssystem gilt für praktisch alle Lebensmittel in gleicher Weise. Nur für bestimmte Lebensmittelgruppen gibt es Sonderregelungen. Sie betreffen Käse, Getränke, Speisefette und -öle, Nüsse und Samen sowie Produkte aus rotem Fleisch.
Lebensmittelunternehmen, die den Nutri-Score nutzen wollen, führen ihre Berechnung eigenverantwortlich durch. Sie müssen dazu die in der Markensatzung des Nutri-Score verankerten Benutzungsbedingungen des Nutri-Score anwenden.
Eine Bestätigung von offizieller Seite, dass Unternehmen die festgelegten Nutzungsbedingungen auch tatsächlich eingehalten haben, gibt es nicht. Allerdings ist die Markeninhaberin des Nutri-Score – die Santé publique France, eine nachgeordnete Behörde des französischen Gesundheitsministeriums – dazu berechtigt, die Einhaltung der von ihr veröffentlichten Markensatzung zu überprüfen. Die Einhaltung der Benutzungsbedingungen des Nutri-Score werden in Deutschland zusätzlich durch einen sog. nationalen Regulator, die RAL gGmbH, überwacht. Darüber hinaus prüft auch die amtliche Lebensmittelüberwachung im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit die Berechnungen auf Richtigkeit. Eine fehlerhafte Verwendung des Nutri-Score kann also auf verschiedenen Weisen beanstandet werden.
Unverarbeitete Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Kartoffeln oder Fleisch dürfen den Nutri-Score nur tragen, wenn sie mit einer Nährwerttabelle nach der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet sind. Denn der Nutri-Score ist ein ergänzendes Logo – er ergänzt die detaillierte Pflichtkennzeichnung um eine leichter verständliche Information zum Nährwert. Produkte, die gemäß der LMIV nicht zwingend eine Nährwertkennzeichnung tragen müssen, dürfen auf freiwilliger Basis mit einer Nährwerttabelle gekennzeichnet werden, so dass dann auch der Nutri-Score verwendet werden kann. Das betrifft verpackte Lebensmittel, die ausdrücklich von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung befreit sind, wie beispielsweise die unverarbeiteten Lebensmittel aus nur einer Zutat sowie Kräuter- oder Früchtetees zum Aufgießen, Salz oder Kaugummi und auch lose Ware, die in der Bäckerei, Metzgerei oder auf dem Wochenmarkt verkauft wird. Lebensmittelunternehmen, die ihre Produkte auf freiwilliger Basis mit einer Nährwerttabelle ausstatten, müssen sich allerdings genau an die Pflichtvorgaben der LMIV richten.
Für Lebensmittel, die für Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren bestimmt sind, wird der Nutri-Score ausdrücklich nicht empfohlen, heißt es in den Nutzungsbedingungen zum Nutri-Score. Dabei handelt es sich Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen sowie Beikost. Begründet wird diese Ausnahmeregelung mit den besonderen Ernährungsbedürfnissen, insbesondere in Bezug auf die Fettaufnahme von Kindern dieser Altersklasse. Aus entsprechenden Gründen sollten auch Lebensmittel, die für spezielle Verbrauchergruppen bestimmt sind, das heißt bilanzierte Diäten sowie Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung, den Nutri-Score nicht tragen. Das ergibt sich aus den Fragen-Antworten-Katalog der Santé publique France, einer nachgeordneten Behörde des französischen Gesundheitsministeriums, die als verantwortliche Markeninhaberin des Nutri-Score dessen Nutzungsbedingungen vorgibt.
Die Verwendung des Nutri-Score ist freiwillig. Wenn sich ein Lebensmittelunternehmen entscheidet, den Nutri-Score zu nutzen, dann müssen alle Produkte einer Marke damit gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn die registrierte Marke mehrere Produktkategorien, wie zum Beispiel Frühstückscerealien und Süßwaren umfasst. Es ist nicht erlaubt, nur diejenigen Lebensmittel einer Marke mit dem Nutri-Score auszuzeichnen, die eine positive Nährwertqualität aufweisen. Herstellungsbetriebe, die mehrere Marken produzieren, müssen jedoch nicht jede ihrer Marken kennzeichnen.
Nach aktueller Rechtslage ist nicht vorgesehen, dass die EU-Mitgliedstaaten den Nutri-Score oder ein anderes ergänzendes System zur Nährwertkennzeichnung verbindlich vorschreiben. Sie dürfen aber die Möglichkeit für eine freiwillige Nutzung solcher Systeme eröffnen. Über eine EU-weit einheitliche erweiterte Nährwertkennzeichnung wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert.
Die EU-rechtlich erforderliche Grundlage für die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Nutri-Score in Deutschland wird mit § 4a Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) geschaffen. Danach dürfen Lebensmittelunternehmen den Nutri-Score seit November 2020 freiwillig nutzen, wenn sie die Einwilligung der Markeninhaberin eingeholt haben und zustimmen, die Nutzungsbedingung für den Nutri-Score einzuhalten. Markeninhaberin ist die Santé publique France, eine nachgeordnete Behörde des französischen Gesundheitsministeriums. Sie hat eine Markensatzung veröffentlicht, in der die Bedingungen zur Verwendung des Nutri-Score-Logos verbindlich geregelt sind. Eine deutsche Übersetzung dieser Markensatzung ist auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat abrufbar.
