Schweinefleisch: Vom Stall in den Handel

Verarbeitung und Kennzeichnung der Haltungsform

Ein Schlachthof-Mitarbeiter steht in einem Kühlraum vor Schweine-Teilstücken, die an Haken hängen. © BLE, Dominic Menzler
  • Für den Transport und die Schlachtung von Mastschweinen gelten in Deutschland strenge Vorgaben.
  • Die beliebtesten Teilstücke vom Schwein sind die sogenannten Edelteile: Schinken, Kotelett, Filet, Kamm und Bug.
  • Beim Verpacken für den Handel werden die Teilstücke mit der Haltungsform gekennzeichnet.

Transport

Seit 2007 gilt in allen Mitgliedstaaten der EU die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen. Daneben gibt es noch eine nationale Tierschutztransportverordnung. Diese ist in einigen Punkten strenger als die EU-Verordnung und enthält zusätzliche Regeln. Unter anderem sind Transportzeiten, Gruppengrößen und Beladedichten geregelt. So dürfen Schweine über 30 Kilogramm bei ständigem Zugang zur Tränke maximal 24 Stunden transportiert werden. Danach müssen sie entladen und gefüttert werden.

Das vorgeschriebene Platzangebot für Schweine beim Transport ist nach Gewicht gestaffelt. Ein Mastschwein von 110 Kilogramm beispielsweise muss mindestens einen halben Quadratmeter Platz im Transportfahrzeug haben. Jeweils eine Gruppe von maximal 15 Mastschweinen muss durch eine Trennwand abgetrennt werden.

Stress vermeiden

Aus Gründen des Tierwohls und um unnötige negative Einflüsse auf die Fleischqualität zu verhindern, sollen Schweine vor der Schlachtung so wenig Stress wie möglich haben. Daher ist bei allen Vorgängen ein ruhiger Umgang mit den Tieren wichtig und maßgeblich. Bei Strecken über 65 Kilometer müssen Fahrerinnen und Fahrer von Tiertransporten sowie betreuende Personen daher einen sogenannten Sachkundenachweis besitzen. Dieser gewährleistet unter anderem, dass vom Verladen über den Transport bis zum Entladen auf dem Schlachthofgelände entsprechende Kenntnisse über das Tierhalten und die Stressvermeidung vorhanden sind. 

Nach der Ankunft ist das Schlachthofunternehmen dafür verantwortlich, dass die Schweine genügend Zeit haben, sich zu beruhigen, dann aber auch zügig geschlachtet werden.

Schlachtung

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 44,6 Millionen Schweine geschlachtet. 43,3 Millionen Tiere waren inländischer Herkunft. Insgesamt produzierten die deutschen Schlachtunternehmen im Jahr 2024 rund 4,3 Millionen Tonnen Schweinefleisch.  

Die Tierschutz-Schlachtverordnung schreibt vor, dass Wirbeltiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen, und zwar so, dass Schmerzen und Leiden so gering wie möglich gehalten werden. Direkt nach der Betäubung wird das Schwein mit einem Halsstich getötet und dann zur Entblutung aufgehängt. Je vollständiger dies geschieht, desto haltbarer ist später das Fleisch. Dann kommen die Schlachtkörper in einen Brühkessel oder Brühtunnel, damit die folgende Entborstung leichter geht. Beim anschließenden Ausnehmen werden die inneren Organe aus dem Schlachtkörper entfernt. Schließlich wird der Schlachtkörper geteilt, eventuell auch geviertelt und entweder noch im Schlachthof oder in einem speziellen Betrieb in Teilstücke zerlegt und gegebenenfalls weiterverarbeitet.

Die Teilstücke vom Schwein

Beim Schwein ist das rosafarbene, saftige, zarte und feinfaserige Fleisch charakteristisch. Es wird für den Verkauf teilweise oder ganz vom Fett befreit. Das heißt, die Fleischereifachkraft trennt das Auflagefett, bei größeren Teilstücken auch das zwischen den Muskelpartien eingelagerte Fettgewebe ab. Bei Kotelett und Kamm verbleibt ein Teil dieses Fettgewebes, bei Bauch und Brustspitze in der Regel auch das Auflagefett einschließlich Schwarte am Teilstück.

Am beliebtesten sind die sogenannten Edelteile: Schinken, Kotelett, Filet, Kamm und Bug. Seltener gefragt sind die Teilstücke mit höherem Fett- beziehungsweise Knochenanteil. Das sind Bauch, Brustspitze und Eisbeine. Die restlichen Teilstücke wie Kamm- und Rückenspeck, Wamme und Kopf werden fast ausschließlich verarbeitet beziehungsweise exportiert.

Kennzeichnung der Haltungsform

Das EU-Bio-Logo war lange Zeit das einzige verpflichtend vorgeschriebene Kennzeichnungselement für Schweinefleisch und daraus herstellte Erzeugnisse, das Rückschlüsse auf die Haltungsform der Tiere zulässt. Darüber hinaus haben die acht größten Lebensmittelketten im Jahr 2019 freiwillig die sogenannte Haltungsform-Kennzeichnung eingeführt. Sie war zunächst vierstufig, seit dem 1. Juli 2024 ist sie fünfstufig: Haltungsform-Stufe eins (Stallhaltung) für den gesetzlichen Mindeststandard, Haltungsform-Stufe zwei (StallhaltungPlus) für leicht verbesserte Haltungsbedingungen. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen stehen einzig die Haltungsformen drei, vier und fünf für eine deutlich verbesserte Tierhaltung. In die Haltungsform-Stufe fünf (Premium) ist Bio-Schweinefleisch einzuordnen, aber auch konventionell erzeugtes, sofern die Anforderungen erfüllt werden.

Die fünf Stufen der freiwilligen Haltungsform-Kennzeichnung sind kein Zufall. Denn damit hat der Handel seine Labels der staatlichen Tierwohlkennzeichnung angepasst, die ab März 2026 zuerst für frisches und unverarbeitetes, sowohl unverpacktes als auch verpacktes Schweinefleisch aus Deutschland verpflichtend wird.

Welche Angaben für Schweinefleisch sonst noch verpflichtend sind, lesen Sie in unserem Artikel Schweinefleisch: Vom Einkauf in die Küche.


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Die Verbraucherzentrale Niedersachen informiert rund um die freiwillige Haltungskennzeichnung des Handels und die staatliche Tierhaltungskennzeichnung: