Neue Gesetze im Jahr 2026

Das ändert sich beim Thema Ernährung

Vier Hühner laufen über eine Wiese. © Sonja Birkelbach – stock.adobe.com

(BZfE) – Das neue Jahr bringt neue gesetzliche Änderungen. Auch im Bereich Lebensmittel und Verbraucherschutz gibt es in 2026 einige wichtige neue Regelungen. Hier ein Überblick:

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Käfighaltung von Legehennen, auch in sogenannter Kleingruppenhaltung, in Deutschland nicht mehr erlaubt. Allerdings bleibt diese Haltungsform in anderen EU-Ländern zulässig. Daher dürfen solche Eier hierzulande weiterhin verkauft und zu verschiedenen Erzeugnissen wie Nudeln, Kuchen oder Mayonnaise verarbeitet werden.

Ab voraussichtlich Mitte Juni 2026 bringt die sogenannte „Frühstücksrichtlinie“ mehr Klarheit bei der Herkunftskennzeichnung von Honig: Die Ursprungsländer müssen entsprechend ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge auf dem Etikett angegeben werden. Zudem muss in Fruchtaufstrichen mehr Obst enthalten sein – etwa bei Konfitüre mindestens 450 g (vorher: 350 g) und bei Konfitüre extra 500 g (vorher: 450 g) pro Kilogramm.

Bereits seit Ende 2024 ist die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in der Innenbeschichtung von Metalldosen und in Lebensmittelkontaktmaterialien wie Trinkflaschen und Geschirr aus Kunststoff verboten. BPA kann sich aus dem Material lösen und in das Lebensmittel übergehen. Das ist bedenklich, da die Chemikalie hormonähnlich wirkt, das Immunsystem und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann. Im Juli 2026 läuft eine Übergangsfrist aus, sodass Mehrwegbehältnisse mit BPA künftig nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bereits vorhandene Produkte können aber noch bis Januar 2029 verkauft werden. Ähnlich lange Übergangsfristen gibt es für Einwegverpackungen.

Seit Januar 2026 werden Speisen in Restaurants, Cafés, Foodtrucks, im Catering sowie in der Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Kitas, Krankenhäuser) nur noch mit 7 statt 19 Prozent besteuert. Für Getränke gilt die Entlastung bei der Umsatzsteuer mit wenigen Ausnahmen nicht. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass Essengehen im neuen Jahr günstiger wird. 

Ab August 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle neu eingeschulten Grundschulkinder (1. Klasse), der jährlich um eine Klassenstufe erweitert wird; bis ab 2029/30 alle Grundschulkinder einen Anspruch haben. Mit dem Rechtsanspruch wird voraussichtlich die Bedeutung einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Schulverpflegung weiter zunehmen. Das erfordert ein Schulkonzept, das auch die Mensa mit einem schmackhaften und akzeptierten Mahlzeitenangebot als Teil der Ganztagskultur mitdenkt.

Im Jahr 2026 sollen nach Angaben der Verbraucherzentralen voraussichtlich EU-weit verbindliche Höchstmengen für einige Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln eingeführt werden. Dazu zählen etwa Selen, Mangan, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A bzw. Betacarotin, Vitamin E, Vitamin D und Eisen. Hintergrund ist, dass viele Nahrungsergänzungsmittel nicht notwendig und zudem häufig zu hoch dosiert sind. Bislang gelten in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Empfehlungen und gesetzliche Vorgaben, die zum Teil deutlich voneinander abweichen.

Heike Kreutz, bzfe.de

Weitere Informationen:

BZfE: Eier: Im Stall – die meisten Konsumeier stammen aus großen Legebetrieben

BZfE: Die Regeln hinter dem Honig-Glas – Qualität, Reinheit, Herkunft

BLMEH: Bisphenol A und andere Bisphenole

Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung: Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule beschlossen

BZfE: Nahrungsergänzungsmittel – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Verbraucherzentrale: Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich im Jahr 2026

(Bildquelle: © Sonja Birkelbach – stock.adobe.com)