Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

So lässt er sich erkennen

In der Theke eine Konditorei liegen verschiedene Törtchen mit Obst, Schokolade und Sahne. © majonit – stock.adobe.com

(BZfE) – Alkohol steckt nicht nur in Wein, Bier oder Spirituosen. Auch einigen alltäglichen Lebensmitteln wird Alkohol zugesetzt – etwa für mehr Geschmack oder eine längere Haltbarkeit. Schon geringe Mengen können jedoch für Schwangere und Stillende, Kinder sowie abstinent lebende Alkoholkranke bedenklich sein, warnen die Verbraucherzentralen. Mit einigen einfachen Tipps lässt sich Alkohol beim Einkauf leichter erkennen und vermeiden.

Zutatenliste sorgfältig lesen: In manchen Produkten dient Alkohol als Konservierungsmittel oder Geschmacksträger. Beispiele können Aufbackbrötchen, Croissants, Fertigkuchen, Desserts, Pralinen, Grillsoßen, Salatdressings oder Speiseeis sein. Bei verpackten Lebensmitteln muss Alkohol in der Zutatenliste angegeben werden. Zu finden sind Begriffe wie Alkohol, Ethanol, Äthanol, Ethylalkohol und Trinkalkohol oder alkoholische Zutaten wie Weinbrand, Rum, Cognac, Sherry oder Amaretto. Dagegen handelt es sich bei sogenannten „Zuckeralkoholen“ oder „mehrwertigen Alkoholen“ um Süßungsmittel ohne Trinkalkohol.

Bei unverpackter Ware gezielt nachfragen: Für lose angebotene Lebensmittel, etwa in Bäckereien, Cafés oder Restaurants, gibt es in der Regel keine Zutatenliste. Hier hilft es, beim Personal nachzufragen. Häufig können Mitarbeitende Auskunft darüber geben, ob Alkohol enthalten ist.

„Alkoholfrei“ bedeutet nicht „ohne Alkohol“: Getränke wie Bier, Wein oder Malztrunk dürfen trotz der Kennzeichnung „alkoholfrei“ bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Für Kinder, Schwangere, Stillende sowie abstinent lebende Alkoholkranke sind solche Produkte nicht geeignet. Dagegen enthalten Getränke mit der Aufschrift „0,0 % Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ höchstens 0,05 Volumenprozent Alkohol. 

Vorsicht bei Kindern und Jugendlichen: Wenn sich junge Menschen früh an den Geruch und Geschmack von Alkohol gewöhnen, kann die natürliche Hemmschwelle sinken, Alkohol zu probieren. Deshalb sind auch Getränke mit der Kennzeichnung „0,0 % Alkohol“ für Kinder und Jugendliche nicht zu empfehlen. Abstinent lebende Alkoholkranke sollten aus Vorsichtsgründen ebenfalls darauf verzichten.

Beim Kochen und Backen für die Familie Alkohol meiden: Familienmahlzeiten sollten möglichst ohne Alkohol auskommen, da er auch bei hohen Temperaturen nicht vollständig verdampft. Für mehr Aroma und Geschmack gibt es viele Alternativen – etwa Apfel- oder andere Fruchtsäfte, Gemüsebrühe, frische Kräuter oder Gewürze wie Zimt, Vanille, Anis oder Kardamom.

Die Verbraucherzentralen sprechen sich aus genannten Gründen für eine eindeutige Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel aus – insbesondere auch bei unverpackter Ware und Speisen in Restaurants.

Heike Kreutz, bzfe.de

Weitere Informationen:

Verbraucherzentrale: Alkohol in Lebensmitteln: Wie erkenne ich versteckte Zutaten?

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