(BZfE) – Produktbezeichnungen wie „Veggie-Steak“, „veganes Filet“ oder „Soja-Kotelett“ werden künftig aus dem Handel verschwinden. Die Produkte selbst dürfen bleiben, sie brauchen lediglich andere Namen. Eine neue EU-Verordnung reserviert bestimmte Bezeichnungen allein für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Ab dem 19. August 2029 sind mehr als 30 Bezeichnungen „echten“ Fleischprodukten vorbehalten. Dazu gehören auch Bezeichnungen wie Rind-, Schweine-, Kalb- oder Hühnerfleisch. Für viele Firmen bedeutet das: Sie müssen neue Namen für ihre pflanzlichen Alternativen finden.
Doch nicht alle fleischtypischen Namen sind betroffen. Anders als in vergangenen Jahren diskutiert, gilt die Neuregelung nicht für „Schnitzel“, „Burger“, „Wurst“ und „Hack“. Diese Bezeichnungen dürfen auch weiterhin für pflanzliche Fleischalternativen verwendet werden.
Warum darf ein pflanzliches Produkt also Schnitzel heißen, aber nicht Steak? Die unterschiedliche Behandlung der Begriffe wirkt auf den ersten Blick wenig konsequent. Aber der Fokus der neuen Vorgaben liegt darauf, die Bedeutung traditioneller Fleischerzeugnisse und der dahinterstehenden landwirtschaftlichen Produktion zu sichern.
Bislang geben die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) Orientierung bei der Bezeichnung veganer und vegetarischer Fleischalternativen. Sie sind allerdings nicht rechtsverbindlich. Nach den Leitsätzen dürfen Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Gulasch“ oder „Wurst“ grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte verwendet werden, sofern eine hinreichende sensorische Ähnlichkeit, insbesondere in Aussehen und Mundgefühl, zum entsprechenden Fleischprodukt gegeben ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar erkennbar sein, dass es sich nicht um Fleisch handelt. Das lässt sich etwa durch Bezeichnungen wie „vegetarische Lupinenbratwurst“ oder „vegetarisches Schnitzel aus Milcheiweiß“ sicherstellen.
Bezeichnungen wie „Steak“, „Filet“ oder „Kotelett“ in Produktnamen für vegane oder vegetarische Fleischalternativen gelten dagegen laut DLMBK als unübliche Anlehnungen an gewachsene Fleischteilstücke. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist nun klar, dass diese Bezeichnungen zukünftig in keinem Fall mehr verwendet werden dürfen, auch nicht, wenn „vegan“ oder „vegetarisch“ davorsteht. Wie Veggie-Steaks und Co. dann heißen werden, bleibt abzuwarten.
Melanie Kirk-Mechtel, bzfe.de
Weitere Informationen:
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK): Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs
BZfE: Pflanzliche Alternativen zu Fleisch – Gesund und nachhaltig oder überflüssig?
BZfE: Alternativprodukte zu tierischen Lebensmitteln –Welche gibt es eigentlich?
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