(BZfE) – Ob Pommes frites, Chips, Rösti, Reibekuchen, Klöße oder Kartoffelpüree – aus Kartoffeln lässt sich eine sehr große Vielfalt an Produkten herstellen. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vorstellung davon haben, was sich hinter den verschiedenen Bezeichnungen im Lebensmittel-Handel verbirgt, gibt es die Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches. Sie beschreiben, wie solche Erzeugnisse aus der Kartoffel üblicherweise beschaffen und welche Merkmale für sie typisch sind. Nun wurden die Leitsätze überarbeitet und an die heutige Herstellungspraxis sowie das aktuelle Angebot am Markt angepasst, unter anderem folgende Punkte:
- Mischungen aus Sorten sind möglich: Die bisherige Beschreibung der Sortenreinheit wurde gestrichen. In der Praxis werden inzwischen häufig verschiedene Kartoffelsorten zusammen verarbeitet, sofern sie vergleichbare Eigenschaften für die jeweilige Herstellungsart haben.
- Backen gehört dazu: Neben Blanchieren, Kochen, Frittieren und Braten wird nun auch Backen als üblicher Verarbeitungsschritt berücksichtigt. Damit wird die Vielfalt der etablierten Herstellungsverfahren besser abgebildet.
- Beschreibungen einzelner Produkte wurden ergänzt: Bei bestimmten Kartoffelerzeugnissen wurden die Anforderungen präzisiert und der aktuellen Marktsituation angepasst. So sind beispielsweise Kartoffelchips nicht mehr maximal 1,9 Millimeter, sondern bis zu 3 Millimeter dick. Auch die Kennzeichnung „im Kochbeutel“ bei Knödeln wurde neu als Teil der Bezeichnung aufgenommen.
- Qualitätsmerkmale wurden überarbeitet: Bei Pommes frites entfällt die Unterscheidung zwischen Standard- und Extra-Qualität.
- Für Kartoffeln, aber nicht für Süßkartoffeln: Die Leitsätze gelten ausschließlich für Erzeugnisse aus Kartoffeln. Süßkartoffeln gehören botanisch nicht zu den Kartoffeln und unterscheiden sich auch hinsichtlich der Verarbeitung. Erzeugnisse aus Süßkartoffeln fallen deshalb explizit nicht unter diese Leitsätze.
Je nach Herstellungsverfahren entstehen ganz unterschiedliche Produkte – von getrockneten Kartoffelerzeugnissen über Chips und Pommes frites bis hin zu Knödeln oder Rösti. Die Leitsätze sollen diese Vielfalt möglichst aktuell und verständlich abbilden.
Wer genauer wissen möchte, welche Anforderungen und Bezeichnungen für Kartoffelerzeugnisse gelten, findet die vollständigen Leitsätze auf der Internetseite der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK). Die Leitsätze werden von der DLMBK erarbeitet. In der Kommission arbeiten Fachleute aus Wissenschaft, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Verbraucherschaft zusammen. Die Leitsätze sind keine Rechtsvorschriften. Sie geben vielmehr Orientierung darüber, welche Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung bei bestimmten Lebensmitteln üblich ist.
Weitere Informationen:
DLMBK: Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
BZfE: Kartoffeln: Von der Ernte in den Handel
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